Halbwahrheiten in der Werbung und deren rechtliche Begutachtung

In der Werbung werden Produkte grundsätzlich äußerst positiv beschrieben, um eine möglichst große Käufer- bzw. Interessentengruppe zu generieren.

Zur optimalen Präsentation gehört es nicht nur, die wertsteigernden Faktoren hervorzuheben, sondern oftmals auch, die wertsenkenden zu verheimlichen.

Ob ein solches Vorgehen rechtlich jedoch zulässig ist, hängt von der Bedeutung der Faktoren ab und muss so in jedem Einzelfall konkret entschieden we

Unangemeldete Telefonwerbung doch zulässig?

Unternehmen müssen sich im Wettbewerb durchsetzen und ihre Produkte am Markt optimal bewerben, um den Absatz zu steigern.

Besonders effektive Werbemaßnahmen stoßen sich oftmals jedoch 1. an strengen rechtlichen Regulierungen. Unternehmen versuchen 2. immer wieder, sie zu umgehen – auch rechtlich mit unterschiedlichen Erfolgen.

Das Problem der unerwünschten Telefonwerbung ist wohl jedem ein Begriff, haben die gesetzlichen Regulierungen die Medien doch lange Zeit beherrscht

Werbung mit Autorisierung muss Autorisierenden erkennen lassen

In der Werbung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber denen anderer Hersteller oder Anbieter hervorzuheben.

Eine davon ist, sich auf Kooperationen, Empfehlungen, Referenzen oder eben Autorisierungen zu berufen. Dass Autorisierungen immer auch einen Autorisierenden voraussetzen, liegt auf der Hand.

Zu den Umständen der zulässigen „Statt-Preis“-Werbung

Preise sind eines der wichtigsten Kriterien, um die Kaufentscheidung potentieller Kunden für das eigene Produkt zu beeinflussen. Kunden müssen immer das Gefühl haben, ein „gutes Geschäft“ zu machen. Dies ist meist gekennzeichnet dadurch, dass ein qualitativ entsprechendes Produkt zu einem möglichst weit unter dem Marktniveau liegenden Preis erworben wird.

Aus diesem Grund stellt es eine gern gewählte Methode dar, bei Preissenkungen den bisher geforderten Preis mit

Dürfen Unternehmen auch mit nicht lieferbaren Artikeln werben?

Dass Unternehmen ihre Artikel in den meisten Fällen aufwendig bewerben, um den Absatz zu steigern und dass entsprechende Werbemaßnahmen auch notwendig sind, stellt kein Novum dar.

Doch stellt sich die Frage, wie weit Unternehmen in der Bewerbung ihrer Produkte gehen dürfen – bzw., ob die Werbung auch Produkte umfassen darf, die ein Unternehmen gar nicht liefern kann oder will.

Zur Werbung mit Jahreszahlen

Eine lange Firmentradition ist oftmals ein Zeichen für eine reiche Erfahrung und damit verbunden qualitativ hochwertige Produkte.

Aus diesem Grund kommt es nicht selten vor, dass eben solche Traditionsunternehmen ihre Produkte mit einer Jahreszahl versehen.
Problematisch ist dies nur in dem Falle, in dem das Jahr der Unternehmensgründung und der Produktionsbeginn der entsprechenden Produkte auseinander fallen.

Bestätigungs-SMS stellen keine unzulässige Werbung dar

Für Unternehmen ist die gezielte Ansprache potentieller Kunden in Form von Werbemaßnahmen außerordentlich wichtig.

Aus diesem Grund werden immer neue Werbekanäle erschlossen, um eine möglichst unmittelbare Kundenansprache zu ermöglichen und zu garantieren.

Doch nicht jeder Kanal darf uneingeschränkt genutzt werden. Die Zusendung von Emails und Kurznachrichten (SMS) unterliegt beispielsweise der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Selbstverständl