Kunden gehen ein gewisses Risiko ein, wenn sie einen Widerruf für eine Fondspolice tätigen. Zwar haben Kunden im Rahmen der Rückabwicklung jetzt das Recht auf eine Rückabwicklung bestimmter Policen…
In seinem Urteil vom 20.04.2015 Az.: 6 O 9499/14 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth fest, dass der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlich nach § 490 II BGB gekündigten Darlehensvertrages nicht verwirkt war.
Der Sachverhalt der Entscheidung
Im August 2011 hatte die Darlehensnehmerin und Klägerin den bei der Beklagten im März 2009 geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 490 II BGB außerordentlich gekündigt.
Der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft, so dass Darlehensnehmer auch heute noch Ihr zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen widerrufen können, falls dieses ab November 2002 abgeschlossen wurde.
Gesetzliche Regelungen eröffnen vielen Sparern die Möglichkeit, sich von nicht lukrativen Lebensversicherungen zu lösen. Aber Achtung, hierbei sind unter Umständen sehr kurze Fristen zu beachten.
Darlehensnehmer, die ab November 2002 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, können diesen auch heute noch widerrufen und sich von Ihrem Vertrag lösen, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen.
Darlehensnehmer, die ab November 2002 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, können diesen auch heute noch widerrufen und sich von Ihrem Vertrag lösen, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen. Auch bereits abgelöste Darlehen können widerrufen werden, um gezahlte Vorfälligkeitsengelte zurückzufordern.
Beim Poststreik sollte man an die Folgen verspäteter Zustellung denken, rät Rechtsanwalt Udo Reissner. Insbesondere bei behördlich oder gerichtlich gesetzten Fristen ist erhöhte Vorsicht geboten.