Vergleich mit Volksbank führt zur Schufa-Löschung

Vergleich mit Volksbank führt zur Schufa-Löschung

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner sind täglich mit Rechtsfragen um negative Schufa-Einträge beschäftigt. Für Experten ist die Beseitigung solche belastenden Einträge auf gerichtlichem Wege möglich. Der einfachere Weg ist allerdings die Löschung nach einem außergerichtlichen Schriftwechsel.

Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen – Umgehung möglich

Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen – Umgehung möglich

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreuen derzeit einen Rechtsstreit, wo es um die Klärung einer wirksamen Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages geht, welcher mit einer Restschuldversicherung verbunden ist.

Die Eheleute hatten im Jahr 2009 bei der Commerzbank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierbei wurde ihnen geraten, zugleich eine Restschuldversicherung abzuschließen, welche verschiedene Risiken abdeckt. So sei die Darlehensbewilligung keiner

Seminarveranstaltung: Kündigung des Mietverhältnisses

Seminarveranstaltung: Kündigung des Mietverhältnisses

Die Berliner Immo Campo Handels GmbH & Co. KG, geleitet von dem seit 1983 in der Branche tätigen Immobilienkaufmann Michael Lutz, erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, rund um das Thema "Wohnen". Als einer der letzten alten Berliner Bauträger hat sich das Unternehmen seit der Gründung von Anfang an auf die Entwicklung von Wohnimmobilien spezialisiert, gleich ob global oder einzeln, zur Kapitalanlage oder Eigennutzung, ob steuer-oder renditeorientiert. Die Imm

V+ Beteiligungs GmbH & Co. Fonds 1 KG: Gericht hält Widerrufsbelehrung für fehlerhaft – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

V+ Beteiligungs GmbH & Co. Fonds 1 KG:  Gericht hält Widerrufsbelehrung für fehlerhaft – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft "V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG" (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte. Für den von Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger eröffnete