Gute Chancen für Kreditnehmer zur Durchsetzung des Widerrufsrechts
Neckargemünd 23.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O 221/14 – nicht rechtskräftig). Das Landgericht bestätigte damit den durch den Kreditnehmer erklärten Widerruf.
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Grundsätzlich erhält ein Vermittler nach dem Widerruf eines Vertrages keine Provision. Bei einem Widerruf aufgrund unwirksamer Widerrufsbelehrung steht dem Vermittler die Provision u. U. zu.