Lebensversicherung widerrufen: Steckt in Ihrer Police ein versteckter Anspruch oder nur ein schön verpackter Verlust? Und was verrät der Ordner wirklich, wenn man ihn heute mit Zahlen und Recht liest?
Viele Verträge liegen seit Jahren still im Ordner. Man heftet die jährliche Standmitteilung ab, denkt: Wird schon passen, ist Altersvorsorge. Gleichzeitig hat sich die Welt verändert. Inflation und Zinswende haben das Sicherheitsgefühl erschüttert, und viele Vers
Lebensversicherung widerrufen: Warum Kündigung und Rückabwicklung finanziell Welten trennen können
Viele Versicherte haben ein ungutes Gefühl: Jahrelang wurde eingezahlt, die jährliche Standmitteilung wirkt oft technisch und beruhigend, aber im Kern bleibt die Frage offen, ob am Ende wirklich das herauskommt, was man sich als Altersvorsorge vorgestellt hat. Genau an diesem Punkt wird der Unterschied zwischen Kündigung und Rückabwicklung brutal sichtbar.
Etliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen die Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nach, droht ihnen der Verlust ihres Widerrufsrechts. Grundsatz: Unbefristetes Widerrufsrecht Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen […]
Neckargemünd, 29.07.2015 – Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln, wenn sie über ihr Recht zum Widerspruch nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof bereits mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet. In der Grundsatzentscheidung offen gelassen wurde, welche Abzüge die Versicherungen bei der Rückabwi