Kündigung wegen Wiederheirat: Änderung der Rechtsprechung in Sicht

Kündigung wegen Wiederheirat: Änderung der Rechtsprechung in Sicht

Ein vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Auftrag gegebenes Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass Einrichtungen der Katholischen Kirche leitenden Angestellten wegen einer Wiederheirat nicht fristlos kündigen dürfen. Das berichtet die Ärztezeitung online am 01.06.2018. Nach dem EuGH-Gutachten verstoße diese Vorgehensweise gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck setzt die Meldung in Perspektive und […]