Betriebsratsbeschluss – rückwirkende Genehmigung?

Betriebsratsbeschluss – rückwirkende Genehmigung?

1. Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats. Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft, kann sie – grds. aber nur bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung – durch einen nachträglich gefassten Beschluss erfolgen bzw. genehmigt werden.

2. Ein Beschluss des Betriebsrats leidet an einem erheblichen Mangel und ist unwirk-sam, wenn zu der Betriebs