Rechte bei Wohnflächenunterschreitung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung

Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen k&oum

Wohnflächenunterschreitung

Wohnflächenunterschreitung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin zu den Rechten des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %