München (17.12.2015) – Als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone nicht in Frage. Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, ist zu groß. Das gilt besonders für Mehrfamilienhäuser. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (http://www.vdwbayern.de/) (VdW Bayern).
Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem a
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29. September 2015?425 C 7665/14.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2015, AZ: VIII ZR 297/14:
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16. Januar 2015?2-17 S 51/14, juris).