Pfändbarkeit von Zulagen

Pfändbarkeit von Zulagen

1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. 2. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. (Leitsatz des BAG, Urt. v. 23.08.2017, Az. 10 AZR 859/16) Die Parteien streiten über die Pfändbarkeit tariflicher Zulagen. Die […]