Reform kann fristgerecht umgesetzt werden
   Die Koalition hat sich am heutigen Montag auf eine Reform der 
Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Dazu erklärt die 
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje 
Tillmann:
   „Mit der Einigung wird der Bestand von mittelständischen 
Unternehmen und damit die besondere Struktur der Unternehmenskultur 
in Deutschland gesichert. Die kurzfristige parlamentarische Umsetzung
bis zum 30. Juni ist ambitioniert. Wir sind aber zuversichtlich, dass
sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und alles für 
einen fristgerechten Abschluss in die Wege leiten.
   Die Einigung bedeutet für viele Unternehmen weniger Bürokratie. 
Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt 
weiterhin die Lohnsummenprüfung, um von der Erbschaft- und 
Schenkungsteuer verschont zu bleiben. Saisonarbeitnehmer bleiben bei 
der Bestimmung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
   Das Bundesverfassungsgericht hat die vollständige Verschonung von 
Betriebsvermögen nicht beanstandet. Somit sind keine Arbeitsplätze 
durch Erbschaftsteuer in Gefahr. Allerdings darf die Erbschaftssteuer
auch keine Investitionen in den Unternehmen behindern. In diesem 
Punkt gab es weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettentwurf. So 
verlängert sich die Reinvestitionsfrist für eigentlich nicht 
begünstigtes Vermögen auf zwei Jahre, wenn dieses Vermögen für 
betriebliche Investitionen verwendet wird.  Auch die Bewertung des 
übertragenen Vermögens im Kontext der Niedrigzinsphase wird 
praxistauglicher. Der sog. Kapitalisierungsfaktor wird auf max. 12,5 
Prozent gedeckelt.
   Bei der Vererbung von Unternehmen gibt es jetzt eine erweiterte 
Stundungsregelung. Zukünftig besteht ein Anspruch auf eine 
voraussetzungslose und zinslose Stundung für 10 Jahre, wenn die 
Einhaltung der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist erfolgt.“
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