Tillmann/Feiler: Zinssatz für Nachzahlungszinsen muss abgesenkt werden

Beschluss des Bundesfinanzhofes macht dringenden
Handlungsbedarf deutlich

In einem am heutigen Montag, 14. Mai 2018, bekannt gewordenen
Beschluss äußert der Bundesfinanzhof Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für die Zeit ab dem Jahr
2015. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Uwe Feiler:

„Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zeigt erneut, dass
dringender Änderungsbedarf bei der Höhe der Nachzahlungszinsen
besteht. Ein Zinssatz von rund sechs Prozent im Jahr erscheint vor
dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinsumfeldes schon lange
nicht mehr angemessen. Dies schon deshalb, weil Steuerpflichtige den
Nachzahlungszinsen beispielsweise bei später Betriebsprüfung nicht
entgehen können, auf der anderen Seite aber keine Vermögensvorteile
mangels Zinseinkünfte durch spätere Steuerzahlung erzielen.

Eine befristete Absenkung des Zinssatzes von 0,5 auf mindestens
0,4 Prozent pro Monat ist deshalb dringend geboten. Dies hatten wir
bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Der
Vorlagebeschluss bekräftigt uns daher in unserer Haltung.

Leider sind bislang Änderungen an der Zinshöhe am
Koalitionspartner bzw. den Ländern gescheitert. Wir werden dennoch
einen erneuten Anlauf zur Änderung der entsprechenden Regelungen
unternehmen.“

Hintergrund:

Mit einem heute bekannt gewordenen Vorlagebeschluss vom 25. April
2018 hat der Bundesfinanzhof in einem summarischen Verfahren die
Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheids in einem Einzelfall
gewährt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
(§§ 233a, 238 Abgabenordnung) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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