Marktangemessene Verzinsung für Steuererstattungen
und Steuernachzahlungen
Die Union strebt für das Gesetz zur Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens weitere Maßnahmen zur Steuervereinfachung an,
die in der öffentlichen Anhörung mit den Sachverständigen erörtert
werden sollen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie die zuständige
Berichterstatterin Margaret Horb:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird unser
Besteuerungsverfahren schneller, serviceorientierter und effizienter.
Wir wollen die Chancen der Digitalisierung so nutzen, dass
Steuerzahler, Unternehmen, Steuerberater und Finanzverwaltung
gleichermaßen von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
profitieren.
Wir als Union wollen im Gesetzgebungsverfahren weitere, konkrete
Vereinfachungsschritte umsetzen.
Das Instrument der verbindlichen Auskunft werden wir stärken,
damit Steuerpflichtige schneller Rechts- und Planungssicherheit bei
der steuerlichen Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten können.
Wir wollen deshalb gesetzlich festschreiben, dass über Anträge auf
Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von sechs Monaten
entschieden wird.
Wir wollen eine unbürokratische Ermittlung der Herstellungskosten
auf eine solide, gesetzliche Grundlage stellen. Daher werden wir das
handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche
Altersvorsorge in die Steuerbilanz übernehmen (§ 6 Abs. 1 EStG).
Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a EStG sollen
künftig auch elektronisch versendet werden dürfen. Auf Wunsch ist den
Kunden aber weiterhin kostenfrei eine papiergebundene
Steuerbescheinigung zu übersenden.
Steuerpflichtige sollen insbesondere bei komplexen
Auslandssachverhalten länger Zeit erhalten, Erwerbsvorgänge und
Grundstücksverkäufe an das Finanzamt zu melden. Die Frist soll von
derzeit zwei Wochen auf einen Monat verlängert werden.
Zu einem einfachen und übersichtlichen Steuerrecht gehört es auch,
Regelungen zu streichen, wenn sie überholt sind. Betreffende
Regelungen werden wir daher streichen. Leider konnten wir noch nicht
bei allen Punkten Einvernehmen mit dem Koalitionspartner erreichen:
Wir wollen auch den sog. Vollverzinsungssatz (also der Zinssatz
für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen) einheitlich und
befristet von derzeit 0,5 Prozent auf 0,4 Prozent pro Monat absenken.
Wenn der Zins bei sechs Prozent pro Jahr liegt und der Marktzins bei
nahezu null, führt das zu grotesken Fehlanreizen.
Ebenso setzen wir uns dafür ein, die umsatzsteuerliche
Kleinbetragsgrenze, bis zu der die Pflichtangaben für Rechnungen
reduziert sind, von derzeit 150 Euro auf 400 Euro anzuheben.
Insbesondere bei kleinen alltäglichen Bargeschäften im
unternehmerischen Alltag würde damit eine konkrete Vereinfachung
erreicht.“
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