Höhere Eigenkapitalanforderungen für von Banken 
erworbene Verbriefungen
   Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur 
Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 
und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung 
(EU) 575/2013 abschließend beraten. Dazu erklären die 
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje 
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller:
   „In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass von undurchsichtigen 
Verbriefungen Risiken für die Finanzstabilität ausgehen können. Wir 
erhöhen daher Sorgfaltspflichten für Investoren, 
Selbstbehaltsanforderungen für Originatoren, Sponsoren oder 
ursprüngliche Darlehensgeber sowie Transparenzpflichten. Dadurch sind
Investoren zukünftig besser in der Lage, die Risiken einer 
Verbriefung einzuschätzen. Ebenfalls erhöhen wir die 
Eigenkapitalanforderungen bei Banken für Verbriefungen.
   Gleichzeitig stärken wir aber auch den Verbriefungsmarkt, indem 
wir einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen 
definieren. Dies dient der Diversifizierung der Finanzierungsquellen 
und einer breiteren Risikostreuung, da Banken so die Risiken 
bestimmter Forderungen an andere Institute oder Langzeitinvestoren 
übertragen können. Dadurch soll bei Banken Kapital frei werden, damit
sie neue Kredite insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen 
vergeben können.
   Die notwendigen Anpassungen im deutschen Recht nehmen wir mit dem 
heutigen Gesetzesbeschluss vor. Damit können die europäischen 
Vorgaben ab 1. Januar 2019 angewandt werden.“
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