„Toter“ Briefkasten / Vermieter warf Kuvert mit Nebenkostenabrechnung falsch ein (FOTO)

„Toter“ Briefkasten / Vermieter warf Kuvert mit Nebenkostenabrechnung falsch ein (FOTO)
 

Wer ein wichtiges Schreiben persönlich zustellen will – zum
Beispiel, um die Portokosten zu sparen -, der sollte sich gründlich
vergewissern, dass er die korrekte Adresse bzw. den richtigen
Briefkasten wählt. Ein Vermieter hatte das nicht getan, als er seiner
ehemaligen Mieterin die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen wollte.
Tatsächlich war die Frau längst umgezogen, hatte sich auch bei der
Meldebehörde bereits umgemeldet. Das Schreiben landete also in einem
„toten“ Briefkasten. Durch diese falsche Zustellung war die
gesetzliche Frist überschritten, innerhalb derer der Vermieter seine
Ansprüche hätte geltend machen können. Auch in einem Zivilprozess vor
dem Amtsgericht konnte ihm nach Information des Infodienstes Recht
und Steuern der LBS nicht geholfen werden. Der Richter hielt ihm vor,
er habe es selbst zu verantworten, dass die Abrechnung nicht
fristgemäß ankam. Im Prozess sei nicht einmal verbindlich
nachgewiesen worden, ob er beim Einwerfen des Briefes wenigstens
sicherheitshalber auf das Namensschild geblickt habe. Das wäre aber
bei einer persönlichen Zustellung unbedingt nötig gewesen.
(Amtsgericht Bergheim, Aktenzeichen 21 C 162/11)

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Dr. Ivonn Kappel
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