UG – Die GmbH für kleines Geld

Trotz beeindruckender Zahlen von über 100.000
Gründungen und über 5 Jahren seit Einführung der
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG genannt, steht
diese Gesellschaftsform im Bekanntheitsgrad noch hinter ihrem
Vorbild, der englischen Limited, zurück. Viele Gründer wissen nicht,
dass eine Unternehmergesellschaft (http://ots.de/6Ic3F) die
rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer GmbH mit einem geringen
Stammkapital verbindet.

Warum eine UG gründen?

Im Gegensatz zur GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital,
kann mit einer UG schon ab 1 Euro eine Kapitalgesellschaft gegründet
werden. Genau wie bei der GmbH schützt die enthaltene
Haftungsbeschränkung auch das Privatvermögen der Gesellschafter –
außer in einigen Sonderfällen, beispielsweise wenn die Haftung auf
fahrlässiges oder aktiv destruktives Verhalten zurückgeht. Für
Michael Silberberger, Seriengründer und Gründer von www.firma.de,
zählt eine Haftungsbeschränkung zum Fundament eines erfolgreichen
Unternehmens: „Eine Gründung ohne Risikoabsicherung ist schlichtweg
leichtsinnig.“

Diese Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringem Stammkapital
machte die Ltd., bis zur Einführung der UG, so attraktiv und gab den
Anstoß für eine ähnliche Rechtsform in Deutschland. Hierzulande ist
die UG vom Gesetzgeber als Vorstufe zur GmbH angelegt und eine
spätere Umwandlung soll erfolgen, deshalb gibt es die sogenannte
Thesaurierungspflicht (http://ots.de/iNoB5) . Diese schreibt vor,
dass jährlich mindestens 25 % des Jahresgewinns nicht genutzt,
sondern angespart werden muss. Sobald sich in der Rücklage
ausreichende Mittel befinden, kann diese zur Umwandlung in eine GmbH
verwendet werden.

Wie bei der großen Schwester GmbH hat auch der UG-Gründer mehr
Freiheiten in der Namensgebung seines Unternehmens, als ein
Einzelunternehmer. Die einzigen Einschränkungen sind, dass der Name
noch nicht vergeben sein darf und auch keinem anderen Unternehmen zu
stark ähnelt. Außerdem sollte der Firmenname, schon im eigenen
Interesse, nicht irreführend sein.

Steuern und Recht

Steuerlich unterscheidet sich eine UG nicht von der GmbH:
Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
müssen abgeführt werden. Im Fall einer Gewinnausschüttung an die
Gesellschafter gehen 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Soli an den
Staat.

In rechtlicher Hinsicht sind UG und GmbH auch deckungsgleich und
müssen sich nach dem Handelsgesetzbuch richten. Das heißt, auf den
Unternehmer kommt mehr Arbeit im Verwaltungsbereich durch die
doppelte Buchführung und eine vorgeschriebene Jahresbilanz zu.

Fazit

Das erhöhte Bürokratieaufkommen im Vergleich zum Einzelunternehmer
muss kein K.-o.-Kriterium gegen eine UG sein. Stattdessen kann der
buchhalterische Mehraufwand einfach reduziert werden, indem externe
Dienstleister, z.B. firma.de, Lohnabrechnung und Buchhaltung
übernehmen. Auch bei den umfangreicheren Gründungsformalitäten im
Vergleich zum Einzelunternehmen greift firma.de schon für 99 Euro
unter die Arme. Zurück bleiben dann Vorteile, wie die
Haftungsbeschränkung, der UG.

Wer also an eine Existenzgründung denkt, sollte die UG keinesfalls
links liegen lassen.

Pressekontakt:

firma.de Firmenbaukasten AG
Michael Silberberger
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