Trotz beeindruckender Zahlen von über 100.000 
Gründungen und über 5 Jahren seit Einführung der 
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG genannt, steht 
diese Gesellschaftsform im Bekanntheitsgrad noch hinter ihrem 
Vorbild, der englischen Limited, zurück. Viele Gründer wissen nicht, 
dass eine Unternehmergesellschaft (http://ots.de/6Ic3F) die 
rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer GmbH mit einem geringen 
Stammkapital verbindet.
Warum eine UG gründen?
   Im Gegensatz zur GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital, 
kann mit einer UG schon ab 1 Euro eine Kapitalgesellschaft gegründet 
werden. Genau wie bei der GmbH schützt die enthaltene 
Haftungsbeschränkung auch das Privatvermögen der Gesellschafter – 
außer in einigen Sonderfällen, beispielsweise wenn die Haftung auf 
fahrlässiges oder aktiv destruktives Verhalten zurückgeht. Für 
Michael Silberberger, Seriengründer und Gründer von www.firma.de, 
zählt eine Haftungsbeschränkung zum Fundament eines erfolgreichen 
Unternehmens: „Eine Gründung ohne Risikoabsicherung ist schlichtweg 
leichtsinnig.“
   Diese Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringem Stammkapital 
machte die Ltd., bis zur Einführung der UG, so attraktiv und gab den 
Anstoß für eine ähnliche Rechtsform in Deutschland. Hierzulande ist 
die UG vom Gesetzgeber als Vorstufe zur GmbH angelegt und eine 
spätere Umwandlung soll erfolgen, deshalb gibt es die sogenannte 
Thesaurierungspflicht (http://ots.de/iNoB5) . Diese schreibt vor, 
dass jährlich mindestens 25 % des Jahresgewinns nicht genutzt, 
sondern angespart werden muss. Sobald sich in der Rücklage 
ausreichende Mittel befinden, kann diese zur Umwandlung in eine GmbH 
verwendet werden.
   Wie bei der großen Schwester GmbH hat auch der UG-Gründer mehr 
Freiheiten in der Namensgebung seines Unternehmens, als ein 
Einzelunternehmer. Die einzigen Einschränkungen sind, dass der Name 
noch nicht vergeben sein darf und auch keinem anderen Unternehmen zu 
stark ähnelt. Außerdem sollte der Firmenname, schon im eigenen 
Interesse, nicht irreführend sein.
Steuern und Recht
   Steuerlich unterscheidet sich eine UG nicht von der GmbH: 
Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer 
müssen abgeführt werden. Im Fall einer Gewinnausschüttung an die 
Gesellschafter gehen 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Soli an den 
Staat.
   In rechtlicher Hinsicht sind UG und GmbH auch deckungsgleich und 
müssen sich nach dem Handelsgesetzbuch richten. Das heißt, auf den 
Unternehmer kommt mehr Arbeit im Verwaltungsbereich durch die 
doppelte Buchführung und eine vorgeschriebene Jahresbilanz zu.
Fazit
   Das erhöhte Bürokratieaufkommen im Vergleich zum Einzelunternehmer
muss kein K.-o.-Kriterium gegen eine UG sein. Stattdessen kann der 
buchhalterische Mehraufwand einfach reduziert werden, indem externe 
Dienstleister, z.B. firma.de, Lohnabrechnung und Buchhaltung 
übernehmen. Auch bei den umfangreicheren Gründungsformalitäten im 
Vergleich zum Einzelunternehmen greift firma.de schon für 99 Euro 
unter die Arme. Zurück bleiben dann Vorteile, wie die 
Haftungsbeschränkung, der UG.
   Wer also an eine Existenzgründung denkt, sollte die UG keinesfalls
links liegen lassen.
Pressekontakt:
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Michael Silberberger
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