Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am
Montag, 25.3.2019, den Verfahrensbeteiligten den Abschlussbericht zum
Enforcementverfahren gegen die envion AG zugestellt. Die FINMA stellt
darin fest, dass die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen
entgegengenommen hat. Gleichzeitig entlastet die FINMA den
Verwaltungsrat der envion AG, der sich auf die umfassende Beratung
von Anwaltskanzleien verlassen habe, insbesondere was die korrekte
Erstellung der Emissionsunterlagen anbetrifft. Eine Zweckentfremdung
von Vermögenswerten liege nicht vor. Das Verfahren war im Juli 2018
eröffnet worden.
Im FINMA-Bericht heißt es:
„Auch Matthias Woestmann und [ein weiterer Beteiligter] wurden
umfassend von Anwaltskanzleien – insbesondere was die Emission der
–EVN-Token– betrifft – beraten und haben sich entsprechend auf deren
Angaben – insbesondere dass die Emissionsunterlagen korrekt erstellt
worden sind – verlassen. […] Die UB [die Untersuchungsbeauftragte]
konnte zudem keine Zweckentfremdung von Vermögenswerten durch die
involvierten Personen feststellen. Es wurden soweit ersichtlich keine
Handlungen mit der Absicht, Anleger zu schädigen, vorgenommen.
Vielmehr haben sich die Verfahrensparteien darum bemüht, (weitere)
Schäden zu verhindern und den ordnungsgemäßen Zustand
wiederherzustellen.“
Hierzu erklärt Matthias Woestmann, der ehemalige CEO der envion
AG:
„Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge rund um das Initial
Coin Offering der envion AG ist mit der Vorlage des FINMA-Berichts
einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die Tatsache, dass das
Enforcement-Verfahren gegen mich und weitere Vertreter des
Unternehmens eingestellt wurde, ist ein klares Zeichen. Der
Verwaltungsrat ist damit umfassend entlastet. Besonders wichtig ist
mir, dass nun offiziell feststeht: Es gab keine Zweckentfremdung von
Vermögenswerten.
Ich vertraue nun – nach der Konkurseröffnung im Dezember 2018 –
auf die weitere Arbeit des Konkursamts Zug, das alles tun wird, um
den Anlegern zu ihrem Geld zu verhelfen.
Die Verfügung der FINMA entlastet die Verantwortlichen der envion
AG – einerseits. Andererseits setzt die Schweizer Finanzaufsicht mit
ihrer heutigen Mitteilung ein deutliches Zeichen, dass ICOs den
Regeln des Kapitalmarkts unterliegen und dieses Recht nach einer
anfänglichen Phase der Unsicherheit nun kompromisslos angewendet
wird.
Gleichzeitig hat die FINMA klare Rahmenbedingungen für seriöse
ICO-Projekte geschaffen. Auch dies ist ein klares und positives
Signal an den Markt.“
Pressekontakt:
Ralf Kunkel
Bernstein Group
T: +49 (0) 30 27 57 23 21
E: kunkel@bernstein-group.com
Original-Content von: Bernstein Group für Matthias Woestmann, übermittelt durch news aktuell