Ein Bündnis von namhaften Unternehmen aus der
Bio-Branche, wie Weleda, Herbaria, Salus und Sonnentor, fordert von
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen wirksamen
Schutz vor weit verfrachteten Pestiziden. In einem offenen Brief
verlangen die Bio-Unternehmen wirksame Sofortmaßnahmen gegen den
Ferntransport der Herbizid-Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb,
die von den Herstellern ADAMA, BASF und Syngenta vertrieben werden.
Die beiden Unkrautvernichter werden über weite Strecken verfrachtet
und verunreinigen die Ernten von Bio-Bauern und konventionellen
Landwirten, die diese selbst nicht ausbringen. Dadurch können Waren
nicht mehr wie geplant oder gar nicht vermarktet werden. Den Schaden
müssen die betroffenen Betriebe tragen, da beim Ferntransport von
Pflanzenschutzmitteln kein Verursacher zu ermitteln ist.
„Wir Landwirte bleiben auf dem Schaden durch
Pestizid-Ferntransport sitzen, den andere verursachen. Wir fordern
von Minister Schmidt und dem BVL als Zulassungsbehörde
Sofortmaßnahmen, die den Ferntransport von Pestiziden einschränken“,
sagt Stefan Palme vom Gut Wilmersdorf stellvertretend für die
geschädigten Landwirte. Auf seinen Feldern ist Körnerfenchel seit
Jahren mit Rückständen der Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und
Prosulfocarb belastet, obwohl beide Mittel nachweislich weder von ihm
noch in der Nähe seiner Flächen ausgebracht werden. In einer dazu
angeordneten Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt und
Verbraucherschutz Brandenburg wurde eine weiträumige thermische
Verfrachtung der Herbizidwirkstoffe nachgewiesen.
Zahlreiche weitere Erzeuger und Hersteller bestätigen eine
Belastung mit Pendimethalin und Prosulfocarb aus eigener Erfahrung.
In Kulturen wie Körnerfenchel, Grünkohl, Dill und Petersilie kommt es
regelmäßig zu hohen Belastungen, die über dem Grenzwert der
Diätverordnung für Babynahrung liegen (maximal 0,01 mg/kg für jeden
Wirkstoff). Die Schäden gehen pro Erzeugerbetrieb bis zu 100.000
Euro. Dies führt dazu, dass deutsche Erzeuger aus der Produktion
bestimmter Kulturen wie Körnerfenchel oder Dill aussteigen müssen.
Dies schadet wiederum Hersteller und Händler, die verstärkt auf
heimische Bioprodukte setzen: „Es kann nicht sein, dass deutsche
Bio-Bauern den Anbau bestimmter Kulturen einstellen müssen, weil die
Behörden bei der Zulassung von Pestiziden versagen“, sagt Erwin
Winkler, Geschäftsführer von Herbaria. Von Pestizid-Ferntransport
sind nicht nur ökologische landwirtschaftliche und gärtnerische
Kulturen, sondern auch konventionelle Kräuter- und Arzneipflanzen
betroffen.
BVL stellt aktuelle Regelung zum Schutz von Säuglingen in Frage
In einem Schreiben des BVL an den geschädigten Landwirt Stefan
Palme negiert die Behörde den aktuell in der Diätverordnung
gesetzlich verankerten Grenzwert für Babynahrung. Das BVL definiert
allein die Überschreitung der viel höher angesetzten Grenzwerte der
in der Rückstands-Höchstmengenverordnung als „unannehmbare
Auswirkung“ für Erzeuger/Hersteller. „Diese weitgehende
Missinterpretation ist mit der Rechtslage nicht vereinbar. Das BVL
ignoriert das geltende Recht der Diätverordnung und damit den
besonders strengen Pestizid-Grenzwert, der zum Schutz von Babys
eingeführt wurde“, sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland und
ergänzt: „Die Zulassungsbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet
sicherzustellen, dass sich die Wirkung von Pestiziden auf die
behandelten Kulturpflanzen beschränkt. Auswirkungen vor ungewollten
Einträgen auf entfernte Agrarflächen müssen ausgeschlossen werden“.
Weiter kündigt das BVL in dem Schreiben verschiedene Maßnahmen zur
Lösung der Problematik an, die allerdings nicht zur Lösung des
Problems ausreichen bzw. noch nicht umgesetzt sind. Das Bündnis der
Unternehmer fordert daher Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene, die
den Eintrag der Pestizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb
deutlich reduzieren:
– Verbot der Anwendung in Flächenkulturen wie Getreide, wo
alternative Herbizide mit geringerer Neigung zum Ferntransport zur
Verfügung stehen
– Verpflichtung der Zulassungsinhaber zur Kapselformulierung
– Wirksame Anwendungsbestimmungen zur Abdriftverminderung (auch
unter Berücksichtigung der Grundproblematik des erhöhten Dampfdruckes
und der leichten Verflüchtigung nach der Ausbringung)
– Einführung eines umfassenden staatlichen Monitorings von
Pestizidwirkstoffen in der Luft
Den offenen Brief der Unternehmer an Bundesminister Schmidt und
das BVL finden Sie hier http://ots.de/DBJa8
Ansprechpartner:
Gerald Wehde, Bioland e.V., Geschäftsleitung Agrarpolitik und
Kommunikation, Tel.: 06131-2397920, E-Mail: gerald.wehde@bioland.de
Stefan Palme, Gut Wilmersdorf GbR, Tel.: 033334-7514, E-Mail:
palme@gut-wilmersdorf.de
Sonja Epp, Herbaria, Assistentin der Geschäftsleitung, Tel.:
08028-905732, E-Mail: sonja.epp@herbaria.de
Pressekontakt:
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