Mehr als 2000 Anleger, darunter viele
institutionelle Investoren, fordern rund 9,5 Milliarden Euro vom
VW-Konzern. Sie wollen Schadensersatz für die Kursverluste und den
Wertverlust beim Weiterverkauf der Aktien, der sie traf nachdem der
Abgas-Skandal publik wurde.
Die Verfahren, bei denen die mzs Rechtsanwälte mehrere Hundert
enttäuschte Anleger vertritt, ruhen bis zum Ausgang des Prozesses,
der am heutigen Montag vor dem OLG Braunschweig begonnen hat und als
Kapitalanleger-Musterverfahren geführt wird.
In dem Mammutprozess, der zunächst 13 Prozesstage bis Dezember
2018 im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig umfasst, wird es
vor allem darum gehen, herauszufinden, was wer und vor allem wann
über die Abgas-Manipulationen wusste.
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
der mzs Rechtsanwälte, hat den ersten Prozesstag live als Vertreter
zahlreicher Beigeladenen verfolgt.
Etwa die Hälfte der Ansprüche sind verjährt
Eine bedeutsame Mitteilung machte das Gericht gleich zu Beginn:
Schadensersatzansprüche für Aktionäre, die bis zum 9. Juli 2012
getätigt wurden, sind nach –vorläufiger Würdigung– verjährt.
Das heißt: Nach der ersten Einschätzung des Senats könnten somit
gut ein Drittel bis die Hälfte der Schadensansprüche in Höhe von
insgesamt rund 9 Milliarden Euro verjährt sein. „Es galt damals die
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei Jahren nach
Zeichnung – kenntnisunabhängig. Das änderte sich erst 2015″,
erläutert Dr. Meschede. Die Einschätzung des Gerichts sei daher nicht
überraschend gewesen – aber dennoch nicht minder ärgerlich für die
betroffenen Kläger.
Insider-Information erst ab Mai 2014
Eine weitere bedeutsame Feststellung des Gerichts kam gleich zu
Beginn: Eine ad-hoc bekanntzugebende Insider-Information könne nach
vorläufiger Auffassung des Gerichts erst ab Veröffentlichung der
ICCT-Studie im Mai 2014 zu erkennen sein. Denn bis dahin sei aus
Sicht von VW kaum davon auszugehen gewesen, dass die
Abgas-Manipulationen überhaupt aufgedeckt werden würde. Schließlich
gab es bis dahin noch kaum Testmöglichkeiten des Stickoxidausstoßes
im Fahrbetrieb. Damit habe das Thema noch keine Kursrelevanz
besessen.
„Diese Feststellung wird noch für Diskussionsstoff sorgen“, ist
sich Dr. Meschede sicher. „Dass die Feststellung einer
Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum vor Bekanntwerden der
ICCT-Studie schwierig werden könnte, war uns allerdings von
vornherein klar. Schließlich wurden die Abweichungen des
Stickoxid-Ausstoßes zwischen Testbetrieb und Fahrbetrieb erst nach
diese Studie Gegenstand der Untersuchungen der US-amerikanischen
Behörden.“
Verzögerung des Verfahrens
Für Verzögerung sorgt das Fehlen der Stellungnahme der ebenfalls
verklagten Porsche SE.
„Die Stellungnahme fehlt noch, da Porsche erst im Juni dieses
Jahres als Musterbeklagte in das Verfahren eingetreten ist“,
erläutert Meschede. Das Verfahren startet also bereits mit der
Ankündigung, dass es sich im Ablauf verzögern wird, da Porsche
zunächst noch seine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Musterklage
bei Gericht abgeben muss.
Über die mzs Rechtsanwälte GbR
mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien
für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von
Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit
2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin
Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils
LL.M. geführt. Derzeit beraten 10 Anwälte, darunter 8 Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und
Vertriebe. 2016 und 2017 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav
Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in die
Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht
aufgenommen.
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