Direkt vor Beginn der Einkommensrunde mit Bund und
Kommunen hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die
Arbeitgeber in Potsdam an ihre Verantwortung für eine zukunfts- und
konkurrenzfähige Entwicklung des öffentlichen Dienstes erinnert.
Silberbach: „Die Politiker haben in den vergangenen Jahren zwar nur
den –schlanken Staat– propagiert, den öffentlichen Dienst aber
tatsächlich fast in die Magersucht getrieben. Personalabbau,
Arbeitsverdichtung, Überalterung und ansteigende Krankenstände – wir
brauchen 2018 eine Trendumkehr.“
Die nötige signifikante Einkommensverbesserung für die
Beschäftigten müsse sich dabei natürlich auch an den aktuellen
Abschlüssen in der Privatwirtschaft orientieren, mit der stehe der
Staat bei der Nachwuchsgewinnung in direkter Konkurrenz. Silberbach:
„Sechs Prozent, mindestens 200 Euro sind angemessen und maßvoll.
Allein die Kommunen haben im vergangenen Jahr bei den Steuereinnahmen
einen Überschuss von 9,8 Milliarden erwirtschaftet. Das Geld ist also
da.“
Volker Geyer, der dbb Fachvorstand Tarifpolitik, betonte nochmal
die besondere Bedeutung der sozialen Komponente der
Einkommensforderung: „Für eine Pflegehelferin oder einen
Straßenwärter mit nur knapp über 2.000 Euro brutto sind 200 Euro eine
echte Hausnummer. Das gleiche gilt für den 20-prozentigen Zuschlag
für Samstagsarbeit in den Krankenhäusern oder die längst überfällige
Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West.“ Die öffentlichen
Arbeitgeber haben aus Sicht des dbb in der Einkommensrunde 2018 eine
Bringschuld. Silberbach: „Wir haben in letzter Zeit viele Dankesworte
und Komplimente für die Leistungen des öffentlichen Dienstes unter
er-schwerten Bedingungen gehört. Jetzt können Bund und Kommunen ihren
Worten Zahlungen folgen lassen.“
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3
Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD
direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter,
auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die
wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da
die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet
werden. Mehr Infos gibt es online unter www.dbb.de/einkommensrunde
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dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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