Gemeinsame Pressemitteilung
Der Gesetzgeber hat eine Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes
beschlossen, die die zahnmedizinische Versorgung von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung verbessern soll.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten den Schritt vorsichtig
optimistisch.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit
Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gibt es erhebliche
Versorgungslücken. Dass die Politik das Problem im
Versorgungsstrukturgesetz aufgreift, belegt, dass der Handlungsbedarf
anerkannt wird. Allerdings reicht der vor dem Hintergrund begrenzter
Finanzmittel geplante Schritt bei weitem nicht aus, die
Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich zu verbessern.
„Der Bedarf der Schwächsten in der Gesellschaft kann sich nicht an
der Kassenlage orientieren. Hier wird nur der Startpunkt gesetzt. Wir
haben mit unserem Konzept –Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter–
aufgezeigt, was noch zu tun ist“, sagte der stellvertretende
Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer. Im Gesetz
vorgesehen sei im Moment nur eine Einzelmaßnahme – die Aufnahme einer
neuen Position für das Aufsuchen von immobilen Patienten in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar
Oesterreich, forderte weitergehende Schritte: „Es ist leider nicht
allein damit getan, den Zahnarzt zum Patienten zu bringen, wo der
Patient nicht zum Zahnarzt kommen kann. Auch Menschen, die nicht
selbstständig Mundhygiene betreiben können, brauchen besondere
Therapie- und Prophylaxeleistungen.“ Kann ein Patient bei der
Behandlung nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten, ist der
Therapieaufwand wesentlich größer. Diese Punkte sind in dem
zahnärztlichen Versorgungskonzept systematisch berücksichtigt und
sollten nun schrittweise umgesetzt werden. „Wir haben eine
gesellschaftliche Verantwortung für die wachsende Zahl von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Und wir sehen, dass
die Gesundheitspolitik sich dieser Verantwortung zu stellen beginnt“,
so Oesterreich.
Für Rückfragen:
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: 030 280 179 27, mobil: 0173-2603167,
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BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: 030 40005-150, mobil:
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