Veto des Bundesrates bedeutet mehr Zeit bei der Antragsstellung auf Gründungszuschuss

Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB)
empfiehlt Unternehmensgründern, umgehend ihren Antrag auf
Gründungszuschuss einzureichen, wenngleich der Bundesrat ihnen durch
ein Veto am 14. Oktober zu mehr Zeit verholfen hat.

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt, das
am 23. September vom Bundestag verabschiedet wurde, beinhaltet
Veränderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss. Der Bundesrat
jedoch lehnte das Gesetz am 14. Oktober ab. Das Gesetz ist damit
nicht gestoppt, sein Inkrafttreten zum 1. November jedoch
unwahrscheinlich, da der Bundestag nun Änderungen erwägen und erneut
abstimmen muss.

Eine Konsequenz der zu erwartenden Verzögerung ist, dass Gründer
etwas mehr Zeit haben, den Gründungszuschuss noch nach den bisherigen
Konditionen zu beantragen. Das ZfMB rät, diese Chance nicht
verstreichen zu lassen.

Nach der Neuregelung soll der Gründungszuschuss anstelle des ALG I
nur noch sechs statt neun Monate gezahlt werden. Je nach Höhe des ALG
I bedeutet das ein Minus von bis zu 6800 Euro. Desweiteren sollen 150
statt 90 Tage ALG-I-Restanspruch maßgebend für die Bewilligung sein.
Bisher bestand auf Gründungszuschuss überdies ein rechtlicher
Anspruch. Die entsprechenden Stellen im Dritten Sozialgesetzbuch
sollen jedoch dahingehend geändert werden, dass es sich künftig um
„Kann-Leistungen“ handelt.

Diese Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Antrag rechtzeitig
gestellt wird und noch die alten Kriterien angewandt werden.

Unternehmer können sich zum Gründungszuschuss und weiteren
Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU gerne bei einem der
bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB
informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Über die
Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen
kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und
weitere Informationen abrufen.

Weitere Informationen:

http://www.zuschuesse.de

Pressekontakt:
Zentrum für Mittelstandsberatung Ltd.
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich

Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Georg Douvos

Telefon: +49 (0) 2461 / 690 361
Telefax: +49 (0) 2461 / 690 364
E-Mail: info@zuschuesse.de
Web: http://www.zuschuesse.de

Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) ist ein Netzwerk
zertifizierter Fördermittelberater nach DIN EN ISO 9001. Das 2004
gegründete Unternehmen mit Sitz in Jülich und Partnern in allen
Bundesländern ist Spezialist für das Finden öffentlicher Fördermittel
und nicht rückzahlbarer Zuschüsse an Firmen, Einzelunternehmer und
Privatpersonen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gründercoaching.

Weitere Informationen unter:
http://