VKU zum Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz / Vorschläge geeignet, Defizite der Anreizregulierung zu beheben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt
den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz zur Novellierung der
Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für Verteilnetze. Die
Wirtschaftsminister der Länder kritisieren, dass die bestehenden
Defizite im regulatorischen Rahmen Investitionen in den Netzerhalt
und die Netzerweiterung behindern und dass die in der ARegV
vorgesehenen Instrumente nicht ausreichen, um den Anforderungen der
beschleunigten Energiewende an die Verteilnetze gerecht zu werden.
Die Wirtschaftsminister fordern daher die Bundesregierung auf, die
Kosten der Verteilnetzbetreiber auch während einer
Regulierungsperiode ohne Zeitversatz in der kalenderjährlichen
Erlösobergrenze zu berücksichtigen.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Die
Wirtschaftsministerkonferenz hat in ihrem Beschluss die Lage der
Verteilnetzbetreiber genau analysiert und sehr gute Vorschläge
vorgelegt, wie Investitionen zukünftig besser angereizt werden
können. Das ist angesichts der Aufgaben, die auf die
Verteilnetzbetreiber zukommen, dringend notwendig. Es ist erfreulich,
dass die Minister in ihrem Beschluss die wichtige Rolle der
Verteilnetze für das Gelingen der Energiewende anerkennen.“

Etwa 97 Prozent der Erneuerbare-Energien-Anlagen sind über die
Verteilnetzebenen angeschlossen. Die Verteilnetze sammeln den Strom
in den Regionen ein und gewährleisten dessen zuverlässige Verteilung
an die Verbraucher und an die vorgelagerten Netzebenen. Sie leisten
damit einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung der
Versorgungssicherheit. Reck: „Die Herausforderungen liegen in dem
durch die Einbindung der volatilen Erneuerbaren Energien
erforderlichen, systemischen Um- und Ausbau der Netzinfrastruktur.
Die erforderlichen Beiträge, die Verteilnetzbetreiber zur
Systemstabilität leisten, werden umfangreicher und anspruchsvoller,
beispielsweise im Bereich der Spannungshaltung im Verteilnetz.“

Die Wirtschaftsministerkonferenz kritisiert, dass die geltende
Anreizregulierungsverordnung „bestimmte für die Versorgungssicherheit
und für die Energiewende dringend erforderliche Investitionen“ hemme.
Insbesondere stelle der in der geltenden ARegV angelegte Zeitverzug
für den Beginn des Erlösrückflusses von Investitionen in den
Substanzerhalt einen unzureichenden Anreiz für solche Investitionen
dar, heißt es in der Begründung. Diese Aspekte seien weder in dem
Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur noch in dem Eckpunktepapier
„Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilnetze“ vom 16. März
2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
hinreichend berücksichtigt worden.

Der VKU schließt sich der Kritik vollkommen an: „Die Vorschläge
der Wirtschaftsminister, die übrigens auch die Landesregulierer mit
dem Modell der Investitionskostendifferenz schon formuliert haben,
sind praktikabel und geeignet, die Defizite der
Anreizregulierungsverordnung zu beheben. Es ist nun an der
Bundesregierung, diese Vorschläge aufzugreifen.“

In der letzten Woche hatten über vierhundert Netzbetreiber gegen
die Pläne des Bundeswirtschaftsministerium protestiert.

Eine Grafik zu den verschiedenen Netzebenen finden Sie hier:
http://www.presseportal.de/pm/6556/3026902

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro – damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.

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