Heute endet die Frist zur Umsetzung der 
EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Zentrale 
Regelung der Richtlinie ist Artikel 7, der vorsieht, dass 
Energievertriebe und/oder Energieverteiler verpflichtet werden, 
mittels Energieeffizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren 
Endkunden zu erzielen. Alternativ können die geforderten Ziele durch 
andere strategische Maßnahmen bei Endkunden erreicht werden. Bislang 
hat die Bundesregierung noch keinen Vorschlag vorgelegt, wie die 
nationale Ausgestaltung dieses für kommunale 
Energieversorgungsunternehmen sehr bedeutsamen Artikels erfolgen 
könnte.
   Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) müssen die 
Energieeffizienzziele mittels strategischer Maßnahmen erreicht 
werden. „Damit sich der Energiedienstleistungsmarkt in Deutschland zu
der von der Bundesregierung postulierten zweiten Säule der 
Energieeffizienz entwickeln kann, bedarf es einer marktlichen und 
wettbewerblichen Umsetzung des Artikels 7″, so 
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Der VKU hat daher Anfang 
Mai 2014 eine Studie zur nationalen Umsetzung von Artikel 7 als 
konstruktiven Diskussionsbeitrag vorgestellt. Das Modell sieht vor, 
dass die bestehenden Instrumente, zum Beispiel Förderprogramme, 
weiter ausgebaut werden. Ergänzend soll ein wettbewerbliches, 
dezentrales Ausschreibungsmodell implementiert werden, das sich an 
alle relevanten Marktteilnehmer richtet und auf Freiwilligkeit 
beruht.
   „Bisher ist der Energiedienstleistungsmarkt eher von 
regulatorischen Vorgaben geprägt, wie z.B. Förderprogramme, von denen
kommunale Energieversorgungsunternehmen als Antragssteller 
überwiegend ausgeschlossen sind. Wenn der Effizienzmarkt sich zu 
einem realen Markt entwickeln soll, also einem Markt, bestimmt von 
Angebot und Nachfrage, dann müssen neue Instrumente etabliert werden,
von denen auch alle relevanten Marktteilnehmer, beispielsweise 
kommunale Energieversorgungsunternehmen, partizipieren können. „Es 
ist unverständlich, warum angesichts des in Deutschland vorhandenen 
Effizienzpotentials diese Chance bislang nicht genutzt wird“ sagte 
Hans-Joachim Reck. „Durch die Implementierung des VKU-Modells“, so 
Reck weiter, „könnte dieses Ziel erreicht werden; jedoch auch nur 
dann, wenn die Politik ein Level-Playing-Field zulässt. Außerdem 
werden Effizienzmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Sie tragen damit zur 
Wertschöpfung vor Ort sowie zum Erhalt oder Aufbau neuer 
Arbeitsplätze bei“.
   Der VKU steht bei den weiteren Schritten zur nationalen Umsetzung 
der EU-Energieeffizienzrichtlinie als konstruktiver Gesprächspartner 
bereit.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten 
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der 
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der 
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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