
Am 24. Januar stimmt der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments
über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ab, für die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche
Vergaberegelungen zu schaffen. Der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) warnt eindringlich vor den Folgen des Vorstoßes. „Die Umsetzung
würde die Strukturen der kommunalen Wasserwirtschaft erheblich
beeinträchtigen. Die kommunalwirtschaftliche Gestaltungsfreiheit der
Kommunen wäre damit stark beschnitten“, so VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck.
Durch die EU-Richtlinie könnten Kommunen nicht mehr frei
entscheiden, wie sie die öffentliche Wasserversorgung vor Ort
organisieren. Diese Leistung müsste nach den geplanten Regelungen
nahezu immer durch ein aufwändiges Verfahren europaweit
ausgeschrieben werden. Die bisherige bürgernahe
Organisationsentscheidung der gewählten Vertreter vor Ort wird durch
ein bürgerfernes in Brüssel entworfenes Entscheidungsverfahren
ersetzt. Betroffen sind insbesondere in Deutschland die Stadtwerke
und die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden.
Der VKU hat zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden den
deutschen EU-Parlamentariern in einem Schreiben erneut dargelegt,
dass die Richtlinie die besonderen Bedingungen der vielen
EU-Mitgliedstaaten nicht genügend berücksichtigen kann. „Ein
einheitlich für die gesamte EU gleichermaßen geltendes Verfahren kann
niemals den unterschiedlichen Bedingungen vor Ort gerecht werden“, so
Reck. Zudem besteht die Gefahr, dass alleine große Weltmarktführer
von den europäischen Plänen profitieren. Denn nur diese verfügen über
die notwendigen Mittel, die komplexen Vergabeverfahren in ihrem Sinne
zu bestreiten.
Reck weiter: „Die Kontinuität der Daseinsvorsorge aus kommunaler
Hand hat sich bestens bewährt und die EU-Institutionen greifen hier
ohne Not in ein funktionierendes System ein. Ein Handeln auf EU-Ebene
ist hier nicht nötig.“ Zum einen bestehen weder Rechtsunsicherheit
noch Rechtsschutzlücken über die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen. Zum anderen würde die Umsetzung der
Richtlinie nur weitere bürokratische Belastungen schaffen.
Gerade die kommunalwirtschaftlichen Strukturen bei der
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung genießen bei den Bürgern in
Deutschland höchste Wertschätzung. Dies belegt eine repräsentative
Umfrage, die Forsa im Auftrag des VKU durchgeführt hat. Danach
sprechen sich 82 Prozent der Befragten gegen neue Vorschriften aus
Brüssel aus. Vor diesem Hintergrund darf eine mögliche Richtlinie
insbesondere für Dienstleistungskonzessionen in der Wasserwirtschaft
nicht gelten.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen
Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. Die geplante
Richtlinie würde die Ausschreibungspflichten für Kommunen erheblich
ausdehnen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die kommunalen
Strukturen in Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat
daher den Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Die Verhandlungen
zum Richtlinienvorschlag sind im EU-Ministerrat weitgehend
abgeschlossen. Die Abstimmung im federführenden Binnenmarktausschuss
findet am 24. Januar 2013 statt. Anschließend werden EU-Ministerrat
und Europäisches Parlament Verhandlungen aufnehmen, um sich auf einen
einheitlichen Richtlinientext zu verständigen. Ein Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens bis Juli 2013 ist möglich. Danach müsste die
Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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