
Professionelle Internetauftritte, lokale Suchergebnisse und Vermittlungsplattformen machen es Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer leicht zu erkennen, wer tatsächlich hinter einem Handwerkerangebot steht und ob ein Betrieb die angebotenen Arbeiten ausführen darf. Die Handwerkskammer Freiburg weist deshalb darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich bereits vor der Auftragserteilung an die Kammer wenden können, wenn sie Zweifel an einem Anbieter oder dessen Qualifikation haben.
Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht es zu Verwechslungen kommen kann: Ein Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Freiburg hatte sich an die Kammer gewandt, weil unter einer Internetdomain zahlreiche Seiten für verschiedene Städte betrieben werden. Darunter befindet sich auch der Ort, an dem der tatsächliche Handwerksbetrieb seit Jahren ansässig ist. Die Gestaltung der Internetseite vermittelt nach Einschätzung des Betriebs den Eindruck, dass vor Ort ein Sanitär- und Heizungsnotdienst angeboten wird. Tatsächlich handelt es sich laut Impressum um eine Vermittlungsplattform, die selbst keine handwerklichen Leistungen erbringt, sondern Handwerker vermittelt.
Für den örtlich ansässigen Betrieb kann eine solche Gestaltung erhebliche Folgen haben. In einzelnen Fällen wandten sich Kunden nach der Beauftragung eines über die Internetseite vermittelten Handwerkers verärgert an den tatsächlich vor Ort ansässigen Betrieb oder hinterließen dort negative Bewertungen. Mit den jeweiligen Aufträgen hatte dieser jedoch nichts zu tun.
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar, ob sie tatsächlich einen örtlichen Handwerksbetrieb beauftragen oder über eine Plattform lediglich an einen anderen Anbieter vermittelt werden“, sagt Martha Routen, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Freiburg. „Gerade bei Notfällen, wenn schnell ein Handwerker benötigt wird, bleibt oft wenig Zeit, die Angaben auf einer Internetseite genau zu prüfen.“
Neben der Frage, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht, kann auch die fachliche Berechtigung eines Betriebs eine Rolle spielen. In einem weiteren aktuellen Fall wandte sich ein Verbraucher an die Handwerkskammer, nachdem er einen Handwerker mit umfangreichen Arbeiten an seiner Eigentumswohnung beauftragt hatte. Die Leistungen waren auf einer professionell gestalteten Internetseite angeboten worden. Nach Angaben des Verbrauchers waren die ausgeführten Arbeiten mangelhaft. Zugleich stellte sich heraus, dass der Anbieter für die betreffenden zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten nicht entsprechend in der Handwerksrolle eingetragen war und somit nicht über die erforderliche Qualifikation verfügte.
Die Handwerkskammer betont, dass solche Fälle die Ausnahme darstellen. Dennoch könne eine Recherche vor der Auftragserteilung helfen, spätere Probleme zu vermeiden. Gerade bei umfangreicheren Arbeiten oder Notfällen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb nicht allein auf den Internetauftritt eines Anbieters vertrauen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei der Handwerkskammer darüber informieren, ob ein Handwerksbetrieb für das jeweilige Handwerk entsprechend qualifiziert und in die Handwerksrolle eingetragen ist. Eine erste Orientierung bietet die Handwerkersuche auf der Website der Handwerkskammer Freiburg. Zu beachten ist allerdings, dass die Eintragung in der Handwerkersuche freiwillig ist. Ein Betrieb, der dort nicht aufgeführt ist, ist daher nicht automatisch nicht qualifiziert oder nicht zur Ausübung des Handwerks berechtigt: https://www.hwk-freiburg.de/handwerkersuche/
Für Auskünfte zur Eintragung und Qualifikation eines Handwerksbetriebs können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch direkt an die Handwerkskammer wenden. Eine rechtliche Beratung zu konkreten Streitigkeiten oder Ansprüchen gegenüber einem Handwerksbetrieb darf die Handwerkskammer nicht anbieten. Hierfür können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsstellen/freiburg) oder sich anwaltlich beraten lassen.
Die Handwerkskammer Freiburg ist Dienstleister und Ansprechpartner für fast 16.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 100.000 Beschäftigten und rund 6.500 Auszubildenden in den Landkreisen Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach sowie dem Stadtkreis Freiburg. Die Mitgliedsbetriebe in Südbaden generierten im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro.
Neben den staatlichen Pflichtaufgaben in Ausbildung, Prüfungswesen und Handwerksrolle übernimmt die Handwerkskammer Freiburg zahlreiche weitere Aufgaben. Sie unterhält moderne Beratungs- und Bildungszentren, in denen sie ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Service bietet: berufliche Bildungsangebote, Nachwuchswerbung, Rechtsberatung sowie Beratung in den Bereichen „Betriebswirtschaft“, „Betriebsübergabe und – übernahme“, „Innovation“, „Umwelt“, „Außenwirtschaft“, „Fachkräftesicherung“, „Organisationsentwicklung“ und „Digitalisierung“. Daneben unterstützt sie Existenzgründer und fördert das Handwerk vor Ort.
