„Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass für
alle Bürger zunächst einmal deren Unschuld angenommen wird. Durch die
pauschal vorgenommene Datenspeicherung wird diese Annahme in ihr
Gegenteil verkehrt. Das Gutachten des Generalanwalts ist insofern
richtig und begrüßenswert“, so Alexander Gauland, stellvertretender
Sprecher der Alternative für Deutschland. Der Generalanwalt Pedro
Cruz Villalón hatte in seinem Gutachten für den Europäischen
Gerichtshof erklärt, dass die so genannte Vorratsdatenspeicherung
gegen elementare EU-Grundrechte verstoße. Ein abschließendes Urteil
des EuGH wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist
folgt das Gericht jedoch in seinem Urteilsspruch den Gutachtern.
Gauland wies allerdings auch Widersprüchlichkeiten hin. Wenn die
EU-Richtlinie den Grundrechten widerspreche, aber zeitgleich nicht
ausgesetzt werden soll, erscheine dies unlogisch. Alleine eine
Verkürzung der Speicherzeit vorzunehmen, könne angesichts der
Verletzung des elementaren Rechtsstaatsprinzips nicht ausreichen, so
der stellvertretende AfD-Sprecher weiter.
Zu dem Beschluss von CDU und SPD, ihre im Koalitionsvertrag
festgeschriebenen Pläne bezüglich der Vorratsdatenspeicherung
vorläufig zurückzunehmen, gratulierte er den Parteien. Allerdings
sollten sie diesen oder ähnlich gelagerte Pläne gänzlich ad acta
legen und so die elementaren Bürgerrechte zu wahren: „Gerade die
große Koalition ist angesichts ihrer Macht zur Verfassungsänderung
besonders dazu aufgerufen, sehr achtsam mit den Grundrechten der
Bürger umzugehen“, so Gauland abschließend.
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