Es gibt viele Gründe, sich die Tarifeinheit zu
wünschen, zumal einen Lokführer und Piloten derzeit wirklich nerven
können. Doch das geht nicht ohne Beschneidung des Streikrechts – und
das sollten sich verfassungstreue Bürger nicht wünschen. Ministerin
Nahles will mit ihrem Gesetz Streiks von Spartengewerkschaften
eindämmen, beteuert aber, das Streikrecht nicht einschränken zu
wollen. Dass dies ein Widerspruch in sich ist, sieht jedes Kind. Ein
Gesetz, das in letzter Konsequenz vorschreibt, nur eine und zwar die
größere Gewerkschaft dürfe verhandeln und somit auch streiken,
missachtet glatt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus 2010:
Mehrere parallele Tarifverträge in einem Betrieb sind erlaubt. Die
Richter begründeten ihre Entscheidung ausdrücklich mit den
Grundrechten der Koalitionsfreiheit und dem Streikrecht. Warum das
Verfassungsgericht das anders sehen sollte, bleibt bisher
schleierhaft.
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