WAZ: Krupp-Stiftung muss um Einfluss bangen

Mit der Zweiteilung von Thyssenkrupp könnte der
traditionsreiche Essener Großaktionär Krupp-Stiftung Einfluss
verlieren. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ,
Freitagausgabe) berichtet, ist fraglich, ob der Stiftung in beiden
geplanten Konzernen ein Entsenderecht für Aufsichtsräte zukommt, wie
es derzeit bei Thyssenkrupp existiert. Das Entsenderecht gilt als
Bollwerk gegen feindliche Übernahmen. In der Satzung des Unternehmens
ist derzeit festgeschrieben, dass die Stiftung beim aktuellen
Anteilsbesitz zwei Mitglieder direkt in den Aufsichtsrat entsenden
darf. Im Umfeld der Krupp-Stiftung heißt es, es gebe noch keine
Entscheidung zum Entsenderecht. Die Stiftung werde darauf achten,
dass ihre Interessen gewahrt bleiben.

Den Plänen von Thyssenkrupp-Chef Guido Kerkhoff zufolge sollen
zwei unabhängige Unternehmen entstehen: Thyssenkrupp Materials mit
40.000 Beschäftigten und Geschäften rund um Stahl, Werkstoffhandel
und Marine auf der einen Seite, auf der anderen Seite Thyssenkrupp
Industrials mit 90.000 Mitarbeitern und den Sparten Aufzüge,
Autoteile und Anlagenbau. Rechtsnachfolger der bestehenden
Thyssenkrupp AG soll die Gesellschaft Materials werden. Der
Industrials-Konzern wird abgetrennt und erhält dabei auch eine
veränderte Eigentümerstruktur, der Anteil der bisherigen Aktionäre
verringert sich.

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