Weinberg: Bessere familiengerichtliche Gutachten durch neues Sachverständigenrecht

Sachverständigenrecht wird zu Qualifizierungsschub
führen

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag in
2./3. Lesung den Gesetzentwurf Sachverständigenrecht. Dazu erklärt
der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marcus Weinberg:

„Das neue Sachverständigenrecht ist ein großer Sprung nach vorne
im Familienrecht. Bislang konnte jeder, auch ohne Ausbildung,
Gutachter in familiengerichtlichen Verfahren werden. Dies obwohl
gerade der Umgang mit zerstrittenen Familien, belasteten oder gar
missbrauchten Kindern sehr gute psychologische und methodische
Kenntnisse und großes Feingefühl verlangt. Die Gerichte stützen ihre
Entscheidung zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht oder zur Herausnahme
des Kindes regelmäßig auf die Gutachten. Daher sind die Auswirkungen
eines falschen oder schlecht gemachten Gutachtens verheerend. Das
neue Gesetz sieht vor, dass zukünftig nur noch ausgewählte
Berufsgruppen mit bestimmten Qualifikationen Gutachten für
Familiengerichte erstellen dürfen.

Schlechte Gutachten gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an.
Angesichts der Schicksale, die Gutachter beeinflussen, ist diese
Reform überfällig. Wir freuen uns, dass das Vorhaben, das seitens CDU
und CSU in den Koalitionsvertrag eingebracht wurde, heute
abgeschlossen werden konnte. Der nächste Schritt ist die
Qualifizierungsinitiative für Familienrichter. Hier haben wir in
einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, einen
Gesetzentwurf vorzubereiten.“

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