Die Vorsitzende der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“, Roswitha Müller-Piepenkötter, hat die Zuerkennung von Schmerzensgeld für den inhaftierten Kindermörder Magnus G. als „schwer erträglich“ und als „Schlag ins Gesicht“ vor allem der Eltern des 2002 ermordeten elfjährigen Jungen bezeichnet. Die Entscheidung des Landgerichts verstoße gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, sagte Müller-Piepenkötter, ehemalige NRW-Justizministerin und Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Die Frankfurter Zivilkammer hätte die Schmerzensgeld-Forderung des Mannes als gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben verstoßend zurückweisen können. Müller-Piepenkötter verglich die dem Kindermörder zugesprochenen 3.000 Euro Schmerzensgeld mit erfolgreichen Klagen beispielsweise von Missbrauchsopfern: „Letztere bekommen in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro, und wenn ich dann sehe, was G. erhält für den kurzen Moment seiner Angst im Polizeiprädium…“ Der Kindermörder habe seinerzeit schließlich die Ursache dafür gesetzt, dass die Polizeibeamten in eine Zwangslage gerieten und mit der Folterandrohung schuldhaft gehandelt haben..
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