Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im
Jahr 2017 um 0,4 Prozent auf 873.562 zurückgegangen. Das ergeben die
vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen heute veröffentlicht hat. Einen Anstieg gab es
hingegen bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Im vergangenen Jahr
ereigneten sich 190.095 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und wieder
nach Hause. Das sind 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen neuen
Tiefstand gab es bei den neuen Unfallrenten insgesamt: Sie gingen um
604 Fälle auf 18.244 neue Unfallrenten zurück.
454 Arbeitsunfälle hatten einen tödlichen Ausgang, das sind 30
mehr als im Jahr zuvor. In einigen Branchen wie der Chemischen
Industrie oder dem Transport sanken die Opferzahlen, während sie in
anderen zunahmen. 282 Beschäftigte wurden Opfer eines tödlichen
Wegeunfalls, das sind 29 weniger als 2016.
„Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt weiter auf niedrigem Niveau,
neue Unfallrenten – das bedeutet schwere Unfälle – gehen zurück. Und
auch die Zahl der Schülerunfälle ist rückläufig“, sagt Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Aber so erfreulich die Zahlen
sind, sie zeigen auch: Vom Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, sind wir noch weit
entfernt. Hier setzt deshalb die neue Präventionskampagne der
gesetzlichen Unfallversicherung an.“
kommmitmensch wirbt für eine gute Präventionskultur in den
Betrieben und Einrichtungen. Sicherheit und Gesundheit bei allen
Handlungen und Entscheidungen mitdenken, das ist das Ziel der
Kampagne. Mehr unter: www.kommmitmensch.de
Rückgang bei den Schülerunfällen*
Eine erfreuliche Tendenz zeichnete sich 2017 bei den
Schülerunfällen ab. Sie gingen um 4,6 Prozent zurück auf 1.184.603
Schulunfälle. Auch die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ist
gesunken. Sie lag mit 105.319 Fällen um 5,3 Prozent niedriger als im
Vorjahr. 50 Schul- und Schulwegunfälle endeten tödlich, das sind 9
mehr als 2016.
*Hintergrund
Der Begriff Schülerunfälle umfasst die Gruppe der Kitakinder, der
Schülerinnen, Schüler und Studierenden. In der
Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn durch eine mit
dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch
einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass
sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
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