
Im Zuge der politischen Diskussion um Bürokratieabbau plant das Bundesarbeitsministerium, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) in kleineren Unternehmen deutlich zu reduzieren. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sollen sie künftig ganz entfallen, in Unternehmen bis 250 Mitarbeitende nur noch stark eingeschränkt vorgesehen sein. Was auf den ersten Blick wie eine formale Entlastung wirkt, wirft in der Praxis zentrale Fragen auf: Wer übernimmt künftig die operative Rückmeldung aus dem Arbeitsalltag und wie verändert sich dadurch die Sicherheitskultur?
Fehlt die klare Zuständigkeit, entsteht nicht weniger Risiko, sondern nur weniger Transparenz darüber. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen sich für Unternehmen haftungsrechtliche Risiken ergeben können, wie sich die Sicherheitskultur in KMU ohne feste Ansprechpartner verändert und welche pragmatischen Lösungen Unternehmen finden können, um Arbeitsschutz auch mit knappen Ressourcen wirksam zu organisieren.
Rolle und rechtliche Einordnung
Im Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz des BMAS wird im „Paket 1“ vorgeschlagen, Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten abzuschaffen; in Betrieben mit 50 bis 250 Beschäftigten soll künftig nur noch ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich sein. Auch bei veränderten Schwellenwerten können Arbeitgeber weiterhin freiwillig Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Anpassung wirkt formal, berührt aber die Frage, wie wirksam Arbeitsschutz im Alltag organisiert wird.
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen und schriftlich bestellt werden. Sie können Führungskräfte bei der Identifikation von unsicheren Zuständen unterstützen sowie bei der Durchführung von Sicherheitsbegehungen oder der Nachbereitung von Arbeits- und Beinaheunfällen. Zusätzlich sollten sie unsichere Situationen direkt vor Ort ansprechen.
Vor allem fungieren sie als Bindeglied zwischen Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Belegschaft. Diese kontinuierliche Rückmeldung aus dem operativen Tagesgeschäft ist für viele KMU ein zentraler Baustein eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Auswirkungen abhängig vom Risikoprofil
Eine pauschale Bewertung der Reduzierung ist nicht sachgerecht. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind in Unternehmen mit 10 bis 49 sowie 50 bis 249 Beschäftigten im Verhältnis besonders hoch. Gleichzeitig hängen die praktischen Auswirkungen stark vom betrieblichen Kontext ab.
In einem Verwaltungsunternehmen mit überwiegend ergonomischen oder organisatorischen Risiken kann eine funktionierende Führungs- und Kommunikationsstruktur Aufgaben teilweise kompensieren. In einem Lackierbetrieb mit Gefahrstoffen oder explosionsfähigen Atmosphären hingegen ist die tägliche Aufmerksamkeit gegenüber Risiken deutlich höher. Dort können wirksame Sicherheitsbeauftragte häufig zur kontinuierlichen Überwachung von Schutzmaßnahmen beitragen.
Die Beschäftigtenzahl allein ist daher kein verlässlicher Indikator für das tatsächliche Risikoprofil. Fachlich sinnvoller ist eine differenzierte Betrachtung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Wer übernimmt die Bindegliedfunktion?
Entfallen Sicherheitsbeauftragte, stellt sich die organisatorische Kernfrage: Wer übernimmt die kontinuierliche Rückmeldung aus dem Arbeitsalltag? Der Idealzustand, also dass alle Mitarbeitenden die Aufgaben eines SiBe mitdenken, ist in der Praxis selten und entwickelt sich über Jahre. Ob eine Reduzierung der SiBe-Funktion spürbar wird, hängt allerdings stark davon ab, wie wirksam die Funktion bisher gelebt wurde.
Wo Sicherheitsbeauftragte nur formal bestellt waren, dürfte der Effekt gering sein. In Betrieben mit aktiver Einbindung, regelmäßigen Hinweisen und klarer Ansprechpartnerfunktion kann hingegen eine deutliche Lücke entstehen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass in solchen Betrieben der Mehrwert von Sicherheitsbeauftragten erkannt wird und keine Reduzierung erfolgen wird.
In vielen KMU werden Geschäftsführer oder Führungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Das fordert Zeit, die an anderer Stelle fehlt. Ohne ein alternatives System besteht das Risiko, dass das Schutzniveau je nach Branche und Größe sinkt.
Pragmatische Lösungen für KMU
Fehlen wirksame Sicherheitsbeauftragte, muss Sicherheit bewusster in den Tagesablauf integriert werden. Bewährt haben sich feste Routinen wie kurze Präventionsgespräche vor Arbeitsbeginn, die Einbindung von Mitarbeitenden bei Begehungen, die aktive Förderung von Meldungen zu Arbeits- und Beinaheunfällen sowie die klare Botschaft, dass im Zweifel für die Sicherheit zu entscheiden ist.
Auch Unterweisungen können unter Beteiligung weiterer Mitarbeitender gestaltet werden. Wo spezifisches Fachwissen fehlt, ist eine gezielte Qualifizierung von Geschäftsführern oder Führungskräften erforderlich. Erfahrungsgemäß besteht die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen; häufig fehlt es jedoch an praxisnahem Wissen zur Umsetzung.
Fazit
Die Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten führt nicht automatisch zu einem geringeren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Branche, Risikolage und bisheriger Wirksamkeit reichen die Auswirkungen von kaum spürbar bis erheblich.
Entscheidend ist, dass die operative Rückmeldung aus dem Arbeitsalltag nicht verloren geht. Denn fehlende Transparenz reduziert kein Risiko, sie verschiebt es lediglich. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass Betriebe, den den Mehrwert von wirksamen Sicherheitsbeauftragten in ihren Reihen spüren, trotz der möglichen rechtlichen Änderung den Sicherheitsbeauftragten weiter beschäftigen werden.
Über Stefan Ganzke und die WandelWerker Consulting GmbH:
Stefan Ganzke ist zusammen mit Anna Ganzke Gründer und Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützen die beiden mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wandelwerker.com
Pressekontakt:
WandelWerker Consulting GmbH
Anna Ganzke & Stefan Ganzke
E-Mail: service@wandelwerker.com
Webseite: https://www.wandelwerker.com
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
Original-Content von: WandelWerker Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell