
Redaktion: Herr Kirchhof, im genannten Urteil hat das Zivilgericht entschieden, wäre es denkbar, dass auch ein Familiengericht mit dieser Sachlage konfrontiert wird?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja, wenn im Rahmen einer Scheidung der Hausrat durch Gerichtsbeschluss aufgeteilt wird. Üblicherweise einigen sich die Parteien über den Verbleib des Hausrats untereinander. Wenn sich das Paar nicht einigen kann, entscheidet das Gericht.
Redaktion: Das Amtsgericht Siegburg ging einfach davon aus, dass der streitgegenständliche Hund eine Sache ist und ordnete eine Teilungsversteigerung an. Wäre das auch im Rahmen einer Scheidung möglich.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Im Prinzip ja. Eine Versteigerung birgt allerdings das Risiko, dass keine der beiden Parteien das Tier erhält. Tatsache ist, dass bei einer Teilungsversteigerung auch fremde Bieter, die nicht zur Eigentümergemeinschaft regulär mitbieten können. Sie sind im Termin den Miteigentümern rechtlich völlig gleichgestellt. Oft ist es so, dass wenn zwei sich streiten ein Dritter sich freut.
Redaktion: Was raten sie Menschen, die Sie aufsuchen, um ein „Umgangsrecht“ mit einem Tier zu erstreiten?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ich bespreche mit ihnen die Rechtslage, weise auf das Risiko hin, dass es geschehen kann, dass keiner das Tier erhält. Manchmal rate ich auch zu einer Paartherapie, denn bei diesen Gesprächen lassen sich die echten Probleme besser lösen als in einem Gerichtsverfahren.
Redaktion: Wieso gehen Sie davon aus, dass es beim Streut um den Hund um tieferliegende Probleme geht?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Das schließe ich daraus, dass oft völlig irrationale Argumente vorgetragen werden. Eine Frau die mit kleinen Kindern im Hochhaus in einer kleinen Wohnung lebt, will den Bernhardiner, der beim Man auf einem Bauernhof lebt. Oder ein Mann weigert sich der Expartnerin den Hund weiter auf Ihr Joggingrunde mitzunehmen.
Redaktion: Sie machen den Eindruck, dass Sie eine Klage wegen der Herausgabe eines Tieres anlehnen.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Das stimmt, denn ich bin der festen Überzeugung, dass wenn Paar sich trennen, wichtigere Entscheidungen anstehen, besonders wenn es auch gemeinsame Kinder gibt. Natürlich ist es denkbar, dass im Rahmen einer gerichtlichen Verteilung des Hausrats oder bei einem sehr teuren Tier ein Gericht entscheiden muss. Sicher muss man den Anspruch auf ein Rennpferd, dass mehrere tausend Euro kostet anders handhaben, als den auf einen Hund, der meist nur wenige hundert Euro kostet.
Redaktion: Das klingt etwas hart und herzlos?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Das mag sein, aber im Familienrecht erlebte ich ständig hoch emotionale Streitigkeiten, bei denen es um das Wohl von Kindern geht. Hinzu kommt, dass Kinder einen eigenen Willen haben und diesen auch deutlich ausdrücken können. Bisher konnte mir noch kein Hund verraten, ob er lieber bei Herrchen oder Frauchen bleibt.