Wann ist es genug? Bei 20 Millionen, bei 17 oder
doch nur bei 14? Egal, vermittelbar ist das sowieso nicht mehr.
Angemessenheit auf dem Gehaltszettel definiert sich nicht nur über
die nackte Zahl. Zumindest nicht in dieser Gehaltsregion. Das mag im
Niedriglohnsektor ganz anders aussehen. Aber davon reden wir nicht.
Das ist keine Debatte über gerechten Lohn. Natürlich können wir dem
Vorbild der Schweiz folgen, wo gerade eine heftige Diskussion über
eine Volksabstimmung zur Begrenzung von Managergehältern im Gange
ist. In aktuellen Umfragen haben sich immerhin bereits 64 Prozent der
Eidgenossinnen und -genossen für ein entsprechendes Begehren
ausgesprochen, mit der Abzockern per Gesetz das Handwerk gelegt
werden soll. Das ist ziemlich populistisch. Denn, Vorsicht: Wo
beginnt Abzocke, was ist Raffgier? Wollen wir uns auf eine reine
Zahlendebatte einlassen? Wollten wir, fände sie wohl kein Ende. Der
deutsche Gewerkschaftsbund macht darauf aufmerksam, dass Winterkorn
zwar ein Extrem-, aber keinesfalls ein Einzelfall ist: 1987 habe ein
Vorstand eines Dax-Unternehmens etwa das 14-fache eines
Durchschnittsgehalts seiner Beschäftigten erhalten. Heute sei es im
Schnitt mehr als das 70-fache. Ist also das 20-fache des
Facharbeiterlohns der Maßstab für ein angemessenes Chefgehalt, wie es
gerade in die Diskussion gebracht worden ist? Das ist zu einfach.
Vielleicht hilft eher eine Höchstgrenze zwischen Festgehalt und
variablen Boni weiter. In einem freien Gesellschaftssystem können
Vertragspartner ihre Abmachungen frei gestalten – im Rahmen von Recht
und Gesetz natürlich. Sollten wir die Diskussion nicht besser auf der
anderen Seite führen? Wenn Manager üppig honoriert werden, dann
müssen sie für ihre unternehmerischen Entscheidungen angemessen zur
Verantwortung gezogen und im Falle des Falles auch in verschärfte
Haftung genommen werden. Hier hapert es. Hier ist ein staatlicher
Eingriff und Nachbesserung wünschenswert. Viel zu oft kommen
fürstlich bestallte Versager ohne Sanktionierung davon, wenn sie ein
einstmals blühendes Unternehmen durch kapitale Fehlentscheidungen in
die Pleite getrieben haben. Hier besteht Handlungsbedarf. Und
natürlich bei der Frage einer gerechten Verteilung. Aber das ist
Sache der Tarifpartner und nicht des Staates. Und vielleicht die
Frage einer gewissen Ethik und Moral, die mancher Wirtschaftsgröße
abhandengekommen zu sein scheint. Nur, Ethik und Moral lassen sich
eben nicht von Staats wegen verordnen.
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