Wiemer Arndt UG startet Beitragsreihe zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wiemer Arndt UG startet Beitragsreihe zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
Auskunftsersuchen von betroffenen Personen gehören längst zum Alltag in Unternehmen.
 

Auskunftsersuchen von betroffenen Personen gehören längst zum Alltag in Unternehmen, sozialen Einrichtungen und kirchlichen Organisationen. Doch in der Praxis zeigt sich: Viele Verantwortliche sind auf die Bearbeitung nur unzureichend vorbereitet. Die Berliner Datenschutzberatung Wiemer Arndt widmet sich dem Thema nun in einer mehrteiligen Beitragsreihe.

Anlass ist unter anderem die Novellierung des DSG-EKD, die kirchliche Datenschutzregelungen stärker an die DSGVO angeglichen hat. Damit sind die Anforderungen an Inhalt, Umfang und Sorgfalt bei der Auskunftserteilung spürbar gestiegen – und mit ihnen die Zahl der Organisationen, die diese Pflichten in vollem Umfang erfüllen müssen.

„Nicht das Auskunftsersuchen selbst ist das Problem, sondern seine Bearbeitung“, so die Erfahrung aus der Beratungspraxis. Unklare Zuständigkeiten, lückenhafte Dokumentation und Unsicherheiten beim Umfang der herauszugebenden Daten zählen zu den häufigsten Stolperfallen. Hinzu kommt enger Zeitdruck: Die gesetzlichen Fristen lassen wenig Spielraum.

Die Beitragsreihe gliedert sich in vier Teile – vom Erkennen eines Auskunftsersuchens über den Prozessablauf bis hin zur fertigen Antwort. Teil 1 ist ab sofort unter wiemer-arndt.de abrufbar.