Nur angemessen bezahlte Justiz bleibt langfristig 
leistungsstark
   Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die 
Besoldung der Richter in einzelnen Bundesländern für 
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt die rechts- und 
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
   „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Besoldung
der Richter durch die Bundesländer nicht einseitig und unproportional
schlechter im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen sein
darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal 
ausgesandt und die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt
gestärkt: Die Konsolidierung der Länderhaushalte darf nicht einseitig
zu Lasten der Justiz gehen.
   Richter und Staatsanwälte sorgen dafür, dass jedermann schnell und
effektiv sein ihm zustehendes Recht bekommt; darauf fußt unser 
Gemeinwesen. Diesem Anspruch an die Justiz, zu der nur die 
höchstqualifizierten Juristen eines Abschlussjahrgangs Zugang finden,
muss auch eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Gerade vor dem
Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen die Länder 
alles dafür tun, dass die Justiz auch weiterhin attraktiv für die 
besten Juristen des Landes bleibt.“
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