Für Anmeldung von Syndikusanwälten in gesetzlicher
Rentenversicherung ist Moratorium erforderlich
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
Syndikusanwälte“ vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen den Referentenentwurf von Minister Maas
ausdrücklich. Er geht in die richtige Richtung und hat wesentliche
Kritikpunkte der Union am Eckpunktepapier vom Januar aufgegriffen.
Der Entwurf muss jetzt schnellstens ins parlamentarische Verfahren
eingebracht werden, damit zehntausende Syndikusanwälte endlich wieder
Rechtssicherheit erhalten.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir klären, ob der
Gesetzentwurf vollständige Rechtssicherheit schafft und die
Syndikusanwälte wie bisher in ihrer berufsständischen
Altersversorgung bleiben können.
Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) abgestimmt. Frau Nahles sollte als für die
Rentenversicherung zuständige Ministerin deshalb jetzt ein Moratorium
für alle Syndikusanwälte erlassen. So wird vermieden, dass diese
nicht alle zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung umgemeldet
werden müssen, um nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich wieder zu
den ursprünglichen Versorgungswerken zurückzukehren. Diese unnötige
Bürokratie sollten wir Betroffenen und Unternehmen ersparen.“
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