Für Anmeldung von Syndikusanwälten in gesetzlicher 
Rentenversicherung ist Moratorium erforderlich
   Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 
einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
Syndikusanwälte“ vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und 
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
   „Wir begrüßen den Referentenentwurf von Minister Maas  
ausdrücklich. Er geht in die richtige Richtung und hat wesentliche 
Kritikpunkte der Union am Eckpunktepapier vom Januar aufgegriffen. 
Der Entwurf muss jetzt schnellstens ins parlamentarische Verfahren 
eingebracht werden, damit zehntausende Syndikusanwälte endlich wieder
Rechtssicherheit erhalten.
   Im parlamentarischen Verfahren werden wir klären, ob der 
Gesetzentwurf vollständige Rechtssicherheit schafft und die 
Syndikusanwälte wie bisher in ihrer berufsständischen 
Altersversorgung bleiben können.
   Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales (BMAS) abgestimmt. Frau Nahles sollte als für die 
Rentenversicherung zuständige Ministerin deshalb jetzt ein Moratorium
für alle Syndikusanwälte erlassen. So wird vermieden, dass diese 
nicht alle zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung umgemeldet 
werden müssen, um nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich wieder zu 
den ursprünglichen Versorgungswerken zurückzukehren. Diese unnötige 
Bürokratie sollten wir Betroffenen und Unternehmen ersparen.“
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