Koalition wendet sich gegen missbrauchsanfällige
   Ein-Personen-Gesellschaft
   Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen 
Mittwoch auf Initiative von CDU/CSU und SPD eine Stellungnahme zum 
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-Gesellschaft 
(sogenannte SUP) beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische 
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth 
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan 
Harbarth:
   „Mit der Stellungnahme fordern wir einen neuen Anlauf für eine 
Europa-GmbH, die diesen Namen verdient. Gerade für kleine und 
mittlere Unternehmen wäre es ein großer Fortschritt, wenn sie sich in
einer eigenen, europäischen Rechtsform vergleichbar einer deutschen 
GmbH organisieren könnten. Die deutsche Wirtschaft mit ihrem 
exportorientierten Mittelstand würde davon besonders profitieren.
   Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Angleichung 
der nationalen Regelungen über Ein-Personen-Gesellschaften ist 
dagegen leider kein zielführender Ansatz für kleine und mittlere 
Unternehmen. Es handelt sich dabei nämlich um eine nur 
teilharmonisierte Rechtsform, die schon nicht den praktischen Bedarf 
der Wirtschaft trifft. Zudem ist zu befürchten, dass die SUP gerade 
für unseriöse Zwecke eingesetzt werden könnte, da das von der 
Kommission vorgesehene Online-Verfahren keine hinreichende Prüfung 
der Identität der Gründer gewährleistet. Desgleichen wären Umgehungen
der bewährten deutschen Mitbestimmung möglich, da eine Aufspaltung 
von Satzungs- und Verwaltungssitz zugelassen wird.
   Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur SUP daher ab. Zugleich
fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, 
dass zeitnah eine seriöse, europaweit einheitliche Rechtsform 
insbesondere für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften geschaffen
wird. Dabei legen wir in der Stellungnahme auch fest, wie eine solche
Rechtsform konkret ausgestaltet werden sollte. Wichtig sind ein 
Verbot der Sitzaufspaltung und eine eigene Mitbestimmungsregelung in 
Anlehnung an die Regeln für die Europäische (Aktien-)Gesellschaft.“
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