Winkelmeier-Becker/Harbarth: Europa muss seriöse Rechtsform für mittelständische Unternehmen schaffen

Koalition wendet sich gegen missbrauchsanfällige
Ein-Personen-Gesellschaft

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch auf Initiative von CDU/CSU und SPD eine Stellungnahme zum
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-Gesellschaft
(sogenannte SUP) beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan
Harbarth:

„Mit der Stellungnahme fordern wir einen neuen Anlauf für eine
Europa-GmbH, die diesen Namen verdient. Gerade für kleine und
mittlere Unternehmen wäre es ein großer Fortschritt, wenn sie sich in
einer eigenen, europäischen Rechtsform vergleichbar einer deutschen
GmbH organisieren könnten. Die deutsche Wirtschaft mit ihrem
exportorientierten Mittelstand würde davon besonders profitieren.

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Angleichung
der nationalen Regelungen über Ein-Personen-Gesellschaften ist
dagegen leider kein zielführender Ansatz für kleine und mittlere
Unternehmen. Es handelt sich dabei nämlich um eine nur
teilharmonisierte Rechtsform, die schon nicht den praktischen Bedarf
der Wirtschaft trifft. Zudem ist zu befürchten, dass die SUP gerade
für unseriöse Zwecke eingesetzt werden könnte, da das von der
Kommission vorgesehene Online-Verfahren keine hinreichende Prüfung
der Identität der Gründer gewährleistet. Desgleichen wären Umgehungen
der bewährten deutschen Mitbestimmung möglich, da eine Aufspaltung
von Satzungs- und Verwaltungssitz zugelassen wird.

Wir lehnen den Vorschlag der Kommission zur SUP daher ab. Zugleich
fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen,
dass zeitnah eine seriöse, europaweit einheitliche Rechtsform
insbesondere für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften geschaffen
wird. Dabei legen wir in der Stellungnahme auch fest, wie eine solche
Rechtsform konkret ausgestaltet werden sollte. Wichtig sind ein
Verbot der Sitzaufspaltung und eine eigene Mitbestimmungsregelung in
Anlehnung an die Regeln für die Europäische (Aktien-)Gesellschaft.“

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