Winkelmeier-Becker/Heck: EU-Kommission stärkt den Schutz kreativer Leistungen im Urheberrecht

Eine Zukunft für die gemeinsame Rechtewahrnehmung
von Autoren und Verlegern

Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch ihre Vorschläge zur
Modernisierung des Urheberrechts in Europa präsentiert. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorhaben der
EU-Kommission, das Urheberrecht in Europa zu modernisieren und
kreative Leistungen besser zu schützen.

Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Anerkennung der
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungen von
Presseverlagen. Durch die Einführung eines europäischen
Leistungsschutzrechts werden Presseverleger mit anderen Werkmittlern
wie etwa Tonträgerherstellern gleichgestellt. Das deutsche Recht
dient dabei als Vorbild. Zugleich werden sinnvolle Konsequenzen aus
den bisherigen praktischen Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht
in Deutschland gezogen. Der klare Rechtsrahmen wird nicht nur
europaweite Lizensierungen verbessern, sondern auch die
Rechtsdurchsetzung gegenüber marktmächtigen Internetunternehmen
stärken.

Wir begrüßen auch, dass sich die EU-Kommission der prekären
Situation der Buch- und Wissenschaftsverlage annimmt. Den
Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eröffnet, eine Beteiligung von
Verlegern an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen
sicher zu stellen. Ohne solche gesetzliche Regelungen wäre die
bewährte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen
Verwertungsgesellschaften aufgrund der europäischen und nationalen
Rechtsprechung bedroht. Dies zeigen die aktuellen Vorgänge bei der VG
Wort sehr deutlich. Dabei ist es im Internetzeitalter wichtiger denn
je, dass Autoren und Verleger ihre Rechte gemeinsam durchsetzen.

Die Vorschläge aus Brüssel bestätigen uns in unserem Vorhaben, in
den nächsten Wochen eine nationale Regelung im Deutschen Bundestag
auf den Weg zu bringen, um ein klares Signal für eine Fortsetzung der
Verlegerbeteiligung zu senden.“

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