Winkelmeier-Becker/Hirte: Anreize für Betriebsrenten müssen verbessert werden

Lange Niedrigzinsphase erfordert Änderungen der
Zinsberechnung im Bilanzrecht

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Entschließung gefasst, mit
der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Änderung der
Bilanzierungsvorschriften für Pensionsrückstellungen im
Handelsgesetzbuch zu prüfen und dem Bundestag gegebenenfalls eine
Neuregelung vorzuschlagen. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatte Heribert Hirte:

„Die betriebliche Altersversorgung muss als wichtige Säule der
Alterssicherung erhalten und gestärkt werden. Wir wollen die Anreize
für die Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente
anzubieten, verbessern.

Aufgrund der lange anhaltenden Niedrigzinsphase können
Betriebsrenten zunehmend zu einer bilanziellen Belastung für die
Unternehmen werden. Die Union hat sich daher dafür eingesetzt, dass
die bisherigen Vorgaben für die Zinsberechnung im Handelsgesetzbuch
für Altersvorsorgerückstellungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Bisher wird der Abzinsungszinssatz als Durchschnitt der
Marktzinsen der vergangenen sieben Geschäftsjahre berechnet. Es zeigt
sich, dass dieser Zeitraum zu kurz ist, um in der aktuellen
Marktsituation einen angemessenen Glättungseffekt zu erzeugen. Es
liegt daher nahe, den Berechnungszeitraum deutlich zu verlängern. Im
Gespräch ist eine Verlängerung auf zwölf Jahre.

Die Bundesregierung wird eine entsprechende Anpassung des
Handelsgesetzbuchs nun zügig prüfen.“

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