Kulturelle Besonderheiten der nationalen
Insolvenzordnungen erhalten
Die EU-Kommission plant für den Herbst dieses Jahres die Vorlage
einer Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts.
Sie hat am heutigen Dienstag eine Konferenz zu diesem Vorhaben in
Brüssel durchgeführt. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Im europäischen Binnenmarkt haben Insolvenzen zunehmend
grenzüberschreitende Auswirkungen. Deshalb brauchen wir klare
Spielregeln für die gesamte EU, um den Schutz für Unternehmen und
Verbraucher zu gewährleisten. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten
sind die nationalen Insolvenzordnungen deutlich stärker kulturell
geprägt. Daher sollte die EU lediglich einen groben Rahmen liefern,
der sich an bewährten Praxisbeispielen aus den Mitgliedstaaten
orientiert und den Mitgliedstaaten Raum zur Ausfüllung lässt.“
Heribert Hirte:
„Wir haben insgesamt zehn Forderungen zur Ausgestaltung des
europäischen Insolvenzrechts aufgestellt, die die Europäische
Kommission berücksichtigen sollte. Zunächst muss sichergestellt
werden, dass in allen Staaten die gleichen Bewertungsmaßstäbe
angewendet werden. Außerdem muss das Justizpersonal ausreichend
qualifiziert sein. Wie in Deutschland sollte auch bei den
europäischen Vorgaben die Verteilung der Insolvenzmasse dem
Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Das heißt, staatliche Gläubiger
sollten nicht bevorzugt werden – sonst ist fast jede Restrukturierung
zum Scheitern verurteilt. Bei dem von der EU-Kommission angedachten
vorinsolvenzlichen Verfahren ist es wichtig, dass das Verfahren so
günstig wie möglich gehalten wird.
Eine Angleichung des materiellen Insolvenzrechts in Europa muss
Hand in Hand gehen mit einer Regelung der Insolvenz von Staaten: Denn
unterschiedliche Insolvenzrechte beeinflussen die Solvenz von Banken
– und damit indirekt die Solvenz ihrer Sitzstaaten.“
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