Winkelmeier-Becker/Hirte: Vorschläge der EU-Kommission zum Insolvenzrecht gehen in die richtige Richtung

Gläubigerrechte dürfen nicht unter die Räder kommen

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Dienstag einen
Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der das Insolvenzrecht
in Europa, insbesondere im Hinblick auf eine frühzeitige Sanierung
von Unternehmen, harmonisiert werden soll. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert
Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir begrüßen den Vorstoß der
EU-Kommission im Grundsatz. Zum europäischen Binnenmarkt gehört ein
Mindestkanon an einheitlichen Regeln für die Sanierung und Abwicklung
angeschlagener Unternehmen. Wir werden uns intensiv und konstruktiv
an den Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag beteiligen.

Dabei werden wir darauf achten, dass der Rechtsrahmen für
Unternehmensinsolvenzen ausgewogen bleibt und wichtige Grundsätze
nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. Die Gläubiger dürfen am
Ende nicht die Dummen sein. Eine kurze Dauer bis zur
Restschuldbefreiung ist für uns nur akzeptabel, wenn die Gläubiger
zumindest einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erhalten. Der
Schuldner darf nicht ohne jede eigene Anstrengung in den Genuss eines
Schuldenerlasses kommen.“

Heribert Hirte: „Wir sind offen für die Schaffung eines
frühzeitigen Sanierungsverfahrens. Wir begrüßen insbesondere, dass
der Vorschlag dem deutschen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit
folgt. Es hat sich gelohnt, dass die CDU/CSU-Fraktion schon
frühzeitig in Brüssel aktiv wurde. Uns ist wichtig, dass Eingriffe in
Gläubigerrechte nur mit gerichtlicher Beteiligung möglich sind. Auch
die Vorschläge zu Vorrechten für Sanierungskredite und
Rechtshandlungen in der Sanierungsphase sind genauso sachgerecht wie
das angestrebte europäische Qualitätsniveau – sowohl für Richter wie
auch Insolvenzverwalter.“

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