Winkelmeier-Becker/Jung: Schutz von Geschäftsgeheimnissen angemessen ausgestalten

Notwendige Verbesserungen im parlamentarischen
Verfahren erreicht

Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag aller
Voraussicht nach das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem
Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
(Know-how-Richtlinie) beschließen. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der für den Gewerblichen
Rechtschutz zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Mit einigen Änderungen an zentralen
Stellen haben wir den ursprünglichen Regierungsentwurf deutlich
verbessern können. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir
Bedenken von Journalisten und Gewerkschaften entkräften, sie würden
durch die Neuregelungen in ihrer Arbeit eingeschränkt.

Ziel des neuen Stammgesetzes ist es, den Geheimnisschutz EU-weit
einheitlich und effektiv auszugestalten. Dieser Schutz richtet sich
in erster Linie gegen Versuche von Wettbewerbern, sich den
wirtschaftlichen Wert von fremden Geschäftsgeheimnissen selbst
anzueignen. Das ist gerade für die exportstarke deutsche Wirtschaft
besonders wichtig. Der Schutz von Hinweisgebern und Journalisten
sowie die Informationsrechte von Betriebsräten gegenüber der
Belegschaft bleiben uneingeschränkt erhalten. Dies haben wir mit
weitreichenden Bereichsausnahmen noch einmal deutlich unterstrichen.“

Ingmar Jung: „Die Änderungen im parlamentarischen Verfahren dienen
insbesondere der Rechtssicherheit. Wir haben die Definition des
Geschäftsgeheimnisses präzisiert, um für den Schutzbereich des
Gesetzes einen klaren Rahmen zu schaffen. Zudem haben wir auch bei
der sogenannten Whistleblower-Regelung für eine Objektivierung
gesorgt. Voraussetzung für die Offenlegung eines
Geschäftsgeheimnisses ist nun, dass die Handlung einem tatsächlichen
öffentlichen Interesse dient. Damit entfällt die auch von der
Opposition kritisierte –Gesinnungsprüfung– des Whistleblowers. Das
alles stellt eine Verbesserung für die Inhaber von
Geschäftsgeheimnissen dar. Gleichzeitig dienen diese Änderungen aber
auch dem Schutz von Journalisten und Arbeitnehmern.“

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