Union stärkt Opferschutz
   Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster 
Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung. 
Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
   „Die heute eingebrachte Reform ist längst überfällig. Dass ein 
Stalking-Opfer bislang erst sein ganzes Leben umkrempeln muss, bevor 
der Staat effektiv gegen den Täter vorgeht – diese Handhabung ist aus
Sicht der Opfer zynisch.
   Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab, 
sondern von der Nachstellung an sich. Damit stärken wir deutlich die 
Rechte des Stalking-Opfers und ahnden das Verhalten des Täters 
angemessen. Dazu wandeln wir den Straftatbestand von einem 
Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt um.
   Damit setzen wir als Union unsere zentrale Forderung aus dem 
Koalitionsvertrag für eine Absenkung der Hürden bei der Verurteilung 
von Stalkern durch. Gerne hätten wir diesen Schritt schon früher 
getan. Aus dem Hause Maas kam aber keine Initiative für mehr 
Opferschutz. Erst die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 
und Sachsen mussten über den Bundesrat aktiv werden. Wir erwarten 
jetzt ein zügiges parlamentarisches Verfahren, um die Besserstellung 
der Opfer von Nachstellung nicht noch länger aufzuschieben.“
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