Winkelmeier-Becker: Stalking endlich angemessen ahnden

Union stärkt Opferschutz

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster
Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung.
Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die heute eingebrachte Reform ist längst überfällig. Dass ein
Stalking-Opfer bislang erst sein ganzes Leben umkrempeln muss, bevor
der Staat effektiv gegen den Täter vorgeht – diese Handhabung ist aus
Sicht der Opfer zynisch.

Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab,
sondern von der Nachstellung an sich. Damit stärken wir deutlich die
Rechte des Stalking-Opfers und ahnden das Verhalten des Täters
angemessen. Dazu wandeln wir den Straftatbestand von einem
Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt um.

Damit setzen wir als Union unsere zentrale Forderung aus dem
Koalitionsvertrag für eine Absenkung der Hürden bei der Verurteilung
von Stalkern durch. Gerne hätten wir diesen Schritt schon früher
getan. Aus dem Hause Maas kam aber keine Initiative für mehr
Opferschutz. Erst die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen mussten über den Bundesrat aktiv werden. Wir erwarten
jetzt ein zügiges parlamentarisches Verfahren, um die Besserstellung
der Opfer von Nachstellung nicht noch länger aufzuschieben.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell