Musterfeststellungsklage für Verbraucher vom
Deutschen Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den
Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungklage für
Verbraucher beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Sebastian Steineke:
„Dies ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher
in Deutschland. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag wie vereinbart
zügig um, damit auch die geschädigten Dieselkunden das Instrument für
die Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche nutzen können. Die in diesen
Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur
Klärung verhindert werden.
Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir die Verbraucher auf
Augenhöhe mit den Unternehmen. Wir geben Betroffenen von
Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, ein
Rechtsschutzinstrument an die Hand, mit dem sie kostenlos die
entscheidenden Vorfragen ihrer Ansprüche klären lassen können.
Die Musterfeststellungsklage eignet sich nicht als Geschäftsmodell
für unseriöse Verbände oder Großkanzleien, bei dem es um Honorare
oder andere Gewinnabsichten geht, das war uns wichtig. Deshalb haben
wir für eine Klagebefugnis klare Voraussetzungen für die Verbände
definiert; so müssen die Verbände auch Transparenz herstellen in
Bezug auf ihre Finanzierung. Abmahnvereine können so rechtzeitig
erkannt werden.
Als CDU/CSU konnten wir im parlamentarischen Verfahren noch
zusätzliche Verbesserungen erzielen, die wir u.a. aus der
Sachverständigen-Anhörung mitgenommen haben. Um die Verfahren
effizienter und zügiger zu gestalten, verkürzen wir den Instanzenzug,
in dem wir die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den
Oberlandesgerichten ansiedeln.
Wir haben auch durchgesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen
indirekt von der Musterfeststellungsklage profitieren. Kleine
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre eigene Klage auszusetzen, bis
in einem parallel laufenden Musterfeststellungsverfahren entschieden
worden ist. Damit können zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe
indirekt vom Musterfeststellungsurteil als Präzedenzurteil
profitieren.“
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