Fahrverbote sind eine sinnvolle Ergänzung des
Strafenkatalogs
Der Bundesjustizminister will einen Gesetzesentwurf zur Einführung
von Fahrverboten im Strafrecht vorlegen. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Ein Strafurteil muss für den Straftäter eine spürbare Konsequenz
bedeuten. Heute empfinden Täter eine Bewährungsstrafe nicht selten
als Trophäe, die sie in ihrer Clique als besondere Auszeichnung
herumzeigen. Ein Fahrverbot macht auf solche Täter viel mehr
Eindruck. Wenn der Lappen weg ist, steht er in seinem Umfeld
plötzlich als Verlierer dar.
Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter – ob arm
oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von
Geldstrafen oder einer kurzen Freiheitsstrafe nicht beeindrucken
lassen. Das gilt für eine Unterhaltsverweigerung ebenso wie für
Gewaltdelikte.
Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten
erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Union
tritt seit langem für Fahrverbote als zusätzliche
Sanktionsmöglichkeit bei allen Straftaten ein. Wir haben das
Fahrverbot in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt und
Justizminister Maas in den vergangenen Jahren wiederholt dazu
aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist gut, dass sich
die SPD nun endlich auch zu diesem wichtigen Vorhaben bekennt.“
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