Fahrverbote sind eine sinnvolle Ergänzung des 
Strafenkatalogs
   Der Bundesjustizminister will einen Gesetzesentwurf zur Einführung
von Fahrverboten im Strafrecht vorlegen. Dazu erklärt die 
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth 
Winkelmeier-Becker:
   „Ein Strafurteil muss für den Straftäter eine spürbare Konsequenz 
bedeuten. Heute empfinden Täter eine Bewährungsstrafe nicht selten 
als Trophäe, die sie in ihrer Clique als besondere Auszeichnung 
herumzeigen. Ein Fahrverbot macht auf solche Täter viel mehr 
Eindruck. Wenn der Lappen weg ist, steht er in seinem Umfeld 
plötzlich als Verlierer dar.
   Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter – ob arm 
oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von 
Geldstrafen oder einer kurzen Freiheitsstrafe nicht beeindrucken 
lassen. Das gilt für eine Unterhaltsverweigerung ebenso wie für 
Gewaltdelikte.
   Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten 
erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Union 
tritt seit langem für Fahrverbote als zusätzliche 
Sanktionsmöglichkeit bei allen Straftaten ein. Wir haben das 
Fahrverbot in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt und 
Justizminister Maas in den vergangenen Jahren wiederholt dazu 
aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist gut, dass sich 
die SPD nun endlich auch zu diesem wichtigen Vorhaben bekennt.“
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