Winkelmeier-Becker: Wohnen muss bezahlbar bleiben

Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung das
Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Mit der Verabschiedung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes
leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Mietwohnungen
bezahlbar bleiben. Die Maklerprovision zahlt demnächst derjenige, der
den Makler beauftragt hat – in der Regel wird dies der Vermieter
sein. Zudem kann der Mietenanstieg in angespannten Wohnungsmärkten
gedämpft werden. Neubauwohnungen bleiben dabei richtigerweise
ausgenommen.

Es war das zentrale Anliegen der Union in den Gesetzesberatungen,
dass wir nicht nur an den Symptomen steigender Mieten herumdoktern,
sondern auch bei ihren Ursachen ansetzen. Investitionshemmnisse bei
der Ausgestaltung der Mietpreisbremse haben wir beseitigt. Auch die
Länder nehmen wir für die Schaffung von mehr Wohnraum in die Pflicht.
Sie müssen während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse eigene
Maßnahmen ergreifen, um die angespannte Wohnungssituation zu mildern.

Mit dem Bestellerprinzip sorgen wir für mehr Fairness, wenn der
Vermieter einen Makler einschaltet. In diesen Fällen zahlt nicht
länger der Mieter, sondern der Vermieter die Maklerprovision.“

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