Kabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch einen 
von der Union lange Zeit geforderten Gesetzentwurf
   Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zu
einer umfassenden Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch 
beschlossen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische 
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth 
Winkelmeier-Becker:
   „In den letzten Jahren sind Wohnungseinbrüche sprunghaft 
angestiegen. Spitzenreiter in Sachen Einbruchsdiebstahl ist 
Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im vergangenen Jahr mehr als ein 
Drittel (34,6%) aller Einbrüche in Deutschland begangen – in Köln 
z.B. lag die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren im 
Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München!
   Neben dem Verlust von Geld und Wertgegenständen leiden die Opfer 
häufig unter einer Traumatisierung, weil sie sich in ihrer 
Privatsphäre angegriffen und unsicher fühlen. Mit dem heute vom 
Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf erhöhen wir daher die 
Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl auf ein Jahr und schaffen den 
sogenannten „minderschweren Fall“ ab, d.h. vorschnelle Einstellungen 
von Strafverfahren zugunsten der Täter wird es so nicht mehr geben. 
Wichtig ist, dass zur Ermittlung der Täter bei richterlichem 
Beschluss künftig auf die Funkzellen- und Verbindungsdaten 
zurückgegriffen werden kann. Das sind wichtige Ermittlungsansätze, um
die Täter zu überführen und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Die SPD 
hat damit  endlich den Forderungen der Union zugestimmt; jetzt muss 
sie im parlamentarischen Beratungsverfahren zeigen, dass sie das 
ernst meint!“
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