Wirtschaftsrat: Erfolgsmodell Familienunternehmen darf nicht geschädigt werden / Lauk: Bundesverfassungsgericht wägt zu wenig wirtschaftliche Folgen seiner Entscheidungen ab

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. „Vom
höchsten Gericht eines führenden Industrielandes müsste man erwarten
können, dass es stärker die wirtschaftlichen Folgen seiner
Entscheidungen abwägt. Es liegt im Interesse unseres Landes das
erfolgreiche Geschäftsmodell Familienunternehmen zu schützen und
sogar gezielt zu fördern. Nur durch solide eigentümergeführte
Betriebe hat Deutschland die Folgen der Finanzkrise so gut
überstanden. Wenn die Belastungen aus der Erbschaftsteuer für
Unternehmen steigen, führt das zu einem Substanzverzehr des
Eigenkapitals, schwächt die Investitionskraft und führt
perspektivisch zu einer geringeren Wirtschaftskraft für ganz
Deutschland“, unterstrich Kurt J. Lauk, Präsident des
Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Lauk weiter: „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, klare Kriterien
zur Verschonung von Bertriebsvermögen zu definieren. Dabei muss auch
größeren Unternehmen eine Verschonungsregelung ermöglicht werden, die
ihnen weiter Zukunftsinvestitionen ermöglicht und damit besonders
viele Arbeitsplätze sichert. Dies ist ein wichtiger Schlüssel für
viele unserer Weltmarktführer und Hidden Champions.“

Die Karlsruher Richter greifen erneut weiter in Aufgaben der
Legislative als frühere Senate des Bundesverfassungsgerichts ein. „Im
Urteil wie der öffentlichen Debatte kommt zudem zu kurz, dass viele
unserer Nachbarstaaten wesentlich breitere Freistellungsmöglichkeiten
von der Erbschaftsteuer gewähren. Dort ist offensichtlich die
Einsicht stärker verbreitet, dass die Erbschaftsteuer Bürger und
Betriebe doppelt belastet, die schon längst vergleichsweise hohe
Einkommen- und Unternehmensteuern abgeführt haben“, stellte Kurt J.
Lauk fest.

Die Erbschaftsteuerbelastung ist in Deutschland im OECD-Vergleich
überdurchschnittlich hoch. Unsere Nachbarländer Polen, Tschechien,
Österreich, Schweiz, Luxemburg, aber auch Frankreich oder die
Niederlande haben die Steuer abgeschafft oder gewähren großzügige
Vergünstigungen für Betriebsvermögen.

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Klaus-Hubert Fugger
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